Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

In der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mendig vom 27.08.2019 ist in § 5 Nr. 4 geregelt, dass die Entscheidung für eine Aufnahme und Umschuldung von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Stadtrat auf den Stadtbürgermeister übertragen wird.

 

Durch die Entscheidung von Herrn Stadtbürgermeister Ammel erfolgte die Neuaufnahme eines Darlehens zum 22.12.2023 und die Umschuldung eines Darlehens zum 30.12.2023 zu nachstehenden Konditionen:

 

Neuaufnahme i. H. v. 640.000 EUR

Darlehensgeber: Kreissparkasse Mayen

Laufzeit: bis 30.12.2033

Zinssatz: 3,250 %

Tilgungssatz: 2,00 %

Auszahlungskurs: 100 %

 

Umschuldung i. H. v. 772.524,26 EUR

Darlehensgeber: Kreissparkasse Mayen

Laufzeit: bis 30.12.2033

Zinssatz: 3,250 %

Vierteljährliche Annuität: 12.322,05 EUR