Sachverhalt:
In der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Mendig vom 27.08.2019 ist in § 5 Nr. 4 geregelt, dass die Entscheidung für eine Aufnahme und Umschuldung von Krediten sowie ergänzende Vereinbarungen zu Krediten vom Stadtrat auf den Stadtbürgermeister übertragen wird.
Durch die Entscheidung von Herrn Stadtbürgermeister Ammel erfolgte die Neuaufnahme eines Darlehens zum 22.12.2023 und die Umschuldung eines Darlehens zum 30.12.2023 zu nachstehenden Konditionen:
Neuaufnahme i. H. v. 640.000 EUR
Darlehensgeber: Kreissparkasse Mayen
Laufzeit: bis 30.12.2033
Zinssatz: 3,250 %
Tilgungssatz: 2,00 %
Auszahlungskurs: 100 %
Umschuldung i. H. v. 772.524,26 EUR
Darlehensgeber: Kreissparkasse Mayen
Laufzeit: bis 30.12.2033
Zinssatz: 3,250 %
Vierteljährliche Annuität: 12.322,05 EUR