Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

 

  1. den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Thür gem. § 113 Abs. 3 GemO aus der Sitzung vom 22.01.2024 zur Kenntnis zu nehmen,
  2. den Jahresabschluss der Gemeinde Thür zum 31.12.2022 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
  3. dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, Entlastung zum Jahresabschluss 2022 zu erteilen,
  4. der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 4.116,31 EUR aus dem investiven Bereich für den Anschluss des Fuß- und Radweges am Sportplatz Richtung Hochkreuz zuzustimmen,
  5. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss per 31.12.2022 für die Gemeinde Thür wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Fehlbetrag von 92.157,12 EUR ab und verbessert sich damit um 800.812,88 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 892.970,00 EUR auswies.

 

Dies ist insbesondere zurückzuführen auf:

·      Einsparungen bei der Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude (insbesondere Sanierung Dachfläche und Fassadensanierung der Mehrzweckhalle sind nicht erfolgt),

·      Einsparungen bei den Kostenerstattungen an die Zweckverbände (Personalkosten der Waldmitarbeiter) und an die Verbandsgemeinde (Fachberatung Kindergarten)

·      Einsparungen bei den Aufwendungen zur Durchführung der Dorfmoderation und den Planungskosten für die Umnutzung der Dorfscheune sowie den Personal – und Versorgungsaufwendungen

·       Einsparungen bei den Strombezugskosten der Straßenbeleuchtung sowie den Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung im Infrastrukturvermögen (Sanierung Kirchstraße, lfd. Straßenunterhaltungskosten, Feldwege und Oberflächenentwässerung)

·       Einsparung durch den noch nicht durchgeführten Abgang des Anlagevermögens im Zusammenhang mit dem NBG „Zum Wingert II“

·      Mehrerträge bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der Grundsteuer sowie Zuwendung des Landesförderprogrammes Investitionsstock (energetische Sanierung Mehrzweckhalle)

·       Mehrerträge durch die Auflösung von Sonderposten für den kommunalen Finanzausgleich, der Umlageerstattung vom Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig (Erträge beim Zweckverband waren höher als die Aufwendungen) sowie Mehrerträge bei der Durchführung der Kirmes

 

Die Finanzrechnung 2022 weist einen Finanzmittelfehlbetrag (F 34) von 1.139.327,76 EUR aus, wovon

·    ein Überschuss von 171.937,47 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen     Ein- und Auszahlungen entstand,

·    ein Fehlbetrag von 1.311.265,23 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt.

 

Unter Berücksichtigung des negativen Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten von 37.294,08 EUR erhöht sich der zu deckende Fehlbetrag auf 1.176.621,84 EUR. Die Deckung erfolgt über eine Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde in gleicher Höhe. Sie beträgt zum 31.12.2022 nunmehr 1.511.794,13 EUR.

 

Von den im Haushaltsjahr 2022 nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Folgejahr 2023 mit 4.116,31 EUR für den Anschluss des Fuß- und Radweges am Sportplatz Richtung Hochkreuz.

 

Die Haushaltssatzung 2022 sah eine Kreditermächtigung i. H. v. 85.790 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres wurde ein Betrag von 1.000.737,73 EUR nach 2022 übertragen. Es wurde ein Kredit i. H. v. 87.000 EUR aufgenommen. Umschuldungen und Übertragungen aus der Kreditermächtigung in das Jahr 2023 erfolgten nicht.

 

Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 1.989.356,83 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 22.01.2024 in seiner nichtöffentlichen Sitzung die Belegprüfung vorgenommen.

 

Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2022 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht sowie den Übersichten zu entnehmen.