Sitzung: 24.01.2024 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Verbandsgemeinderat erkennt die zentrale Rolle der Kreisvolkshochschule Mayen-Koblenz als Bildungseinrichtung an und unterstützt ihre Bemühungen um die Stärkung und Weiterentwicklung des Bildungsangebots. Diese Unterstützung unterstreicht die Bedeutung von Bildung als entscheidenden Beitrag zur persönlichen Entwicklung und zur Stärkung der Gemeinschaft. Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, die im Entwurf vorliegende Zweckvereinbarung final mit den beteiligten Akteuren zu verhandeln und zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Sachverhalt:
Der Landkreis Mayen-Koblenz ist Träger der Kreisvolkshochschule Mayen-Koblenz (kvhs). Dieser gehören die Außenstellen vhs Maifeld, vhs Mendig, vhs Rhein-Mosel und vhs Plaidt an, die jeweils bei der Verbandsgemeindeverwaltung angegliedert sind. Die kvhs wurde mit Wirkung vom 01.01.1998 als Volkshochschule nach § 8 Abs. 1 des Weiterbildungsgesetztes (WBG) staatlich anerkannt. Sie ist dem Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. in Mainz angeschlossen. Die Aufgabe der kvhs liegt in der Weiterbildung nach dem WBG. Volkshochschulen erfüllen als bewährter und verlässlicher Bildungspartner den öffentlichen Bildungsauftrag, sind zugleich aber auch Lernorte, Gestaltungsorte und soziale wie kulturelle Treffpunkte für alle Menschen.
Für die Aufrechterhaltung der kvhs sind jährlich 3.000 förderfähige
Unterrichtseinheiten (UE) zu erbringen, die insbesondere durch den Wegfall der
Außenstelle Vallendar aufgrund der bisherigen Strukturen im Landkreis
Mayen-Koblenz zuletzt nur knapp erreicht werden konnte. Um einerseits den
gestiegenen Anforderungen des vhs-Landesverbandes in den Bereichen Migration
und schulische Bildung gerecht werden zu können und andererseits den Erhalt als
anerkannte staatliche Volkshochschule dauerhaft sicherzustellen, beabsichtigt
der Kreis als Träger der kvhs eine Neustrukturierung. Dieses Erfordernis wurde
ebenfalls bei zwei Überprüfungen durch den VHS-Landesverband festgestellt.
Die Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule bestand in der
Vergangenheit aus zwei Vollzeitkräften des Kreises und hatte überwiegend
administrative Aufgaben zu erledigen (im Wesentlichen Erstellung der
VHS-Statistik für die Außenstellen). Die Mitarbeiter haben sich beruflich anderweitig
orientiert und stehen dem Kreis nicht mehr zur Verfügung. Zudem genügen die
bisherigen Organisationsstrukturen nicht mehr den heutigen Anforderungen an
eine vhs und werden vom Landesverband in Zukunft nicht mehr akzeptiert.
Daher beabsichtigt der Kreis, den bisherigen Sitz der
vhs-Geschäftsstelle im Kreishaus in eine Bürogemeinschaft mit der vhs
Weißenthurm zu überführen. Die vhs
Weißenthurm wird dabei weiterhin eigenständig bleiben, verfügt jedoch bereits
über eine hauptberufliche pädagogische Fachkraft (HPF) und weitere erfahrene
Mitarbeiter/innen. Durch die räumliche Angliederung werden erhebliche
Synergieeffekte in der fachlichen Arbeit der Weiterbildung, die darauf
abzielen, die Qualität der Bildungsangebote zu verbessern, erwartet. Durch
die Zusammenlegung können Ressourcen wie Personal, Infrastruktur und
Verwaltungsaufgaben effizienter gestaltet werden, um ein vielfältigeres
Kursangebot anzubieten und somit besser auf die Bedürfnisse der Teilnehmer
einzugehen.
In dem Zusammenhang sind die beteiligten Verbundpartner aufgefordert,
eine neue Zweckvereinbarung mit dem Kreis zu schließen. Der Entwurf ist der
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Der Kreis trägt in dem Zusammenhang auch
weiterhin alle anfallenden Kosten für die Geschäftsstelle. Zusätzlich trägt der
Kreis die Personalkosten für eine noch einzustellende HPF (TVöD EG 11-13) sowie
für einen Sachbearbeiter (TVöD EG 6-8), jeweils in Vollzeit. Die kvhs-Leitung
(= HPF) ist zuständig für die pädagogische und organisatorische Leitung der kvhs
im Gebiet der beteiligten vier Gebietskörperschaften. Zu den Aufgaben gehören
insbesondere die Planung und Organisation des kvhs-Gesamtprogramms und die
Koordination der Veranstaltungsangebote im Austausch mit den der kvhs
angeschlossenen Gebietskörperschaften. Damit
auch die administrativen Aufgaben (u.a. An-/Abmeldung, Vereinnahmung der
Gebühren, Auszahlung der Honorare für Dozenten etc.) künftig von der neuen kvhs-Geschäftsstelle zentral wahrgenommen werden
können, sieht die neue Zweckvereinbarung die Zahlung einer anteiligen
Personalkostenerstattung vor. Diese wurde vorsorglich im Haushalt 2024 der
Verbandsgemeinde Mendig etatisiert.
Bilanz vhs-Außenstelle Mendig 2023:
Im zurückliegenden Jahr 2023 hat die Außenstelle vhs Mendig insgesamt
2.071 Kursstunden für insgesamt 2.089 Teilnehmende organsiert. Die
vhs-Außenstelle Mendig ist mithin in dem Viererverbund führend und trägt einen
erheblichen Anteil an dem Gesamtaufkommen der zu erbringenden
Unterrichtseinheiten bei.