Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Verbandsgemeinderat erkennt die zentrale Rolle der Kreisvolkshochschule Mayen-Koblenz als Bildungseinrichtung an und unterstützt ihre Bemühungen um die Stärkung und Weiterentwicklung des Bildungsangebots. Diese Unterstützung unterstreicht die Bedeutung von Bildung als entscheidenden Beitrag zur persönlichen Entwicklung und zur Stärkung der Gemeinschaft. Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, die im Entwurf vorliegende Zweckvereinbarung final mit den beteiligten Akteuren zu verhandeln und zu unterzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Mayen-Koblenz ist Träger der Kreisvolkshochschule Mayen-Koblenz (kvhs). Dieser gehören die Außenstellen vhs Maifeld, vhs Mendig, vhs Rhein-Mosel und vhs Plaidt an, die jeweils bei der Verbandsgemeindeverwaltung angegliedert sind. Die kvhs wurde mit Wirkung vom 01.01.1998 als Volkshochschule nach § 8 Abs. 1 des Weiterbildungsgesetztes (WBG) staatlich anerkannt. Sie ist dem Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e.V. in Mainz angeschlossen. Die Aufgabe der kvhs liegt in der Weiterbildung nach dem WBG. Volkshochschulen erfüllen als bewährter und verlässlicher Bildungspartner den öffentlichen Bildungsauftrag, sind zugleich aber auch Lernorte, Gestaltungsorte und soziale wie kulturelle Treffpunkte für alle Menschen.

 

Für die Aufrechterhaltung der kvhs sind jährlich 3.000 förderfähige Unterrichtseinheiten (UE) zu erbringen, die insbesondere durch den Wegfall der Außenstelle Vallendar aufgrund der bisherigen Strukturen im Landkreis Mayen-Koblenz zuletzt nur knapp erreicht werden konnte. Um einerseits den gestiegenen Anforderungen des vhs-Landesverbandes in den Bereichen Migration und schulische Bildung gerecht werden zu können und andererseits den Erhalt als anerkannte staatliche Volkshochschule dauerhaft sicherzustellen, beabsichtigt der Kreis als Träger der kvhs eine Neustrukturierung. Dieses Erfordernis wurde ebenfalls bei zwei Überprüfungen durch den VHS-Landesverband festgestellt.

 

Die Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule bestand in der Vergangenheit aus zwei Vollzeitkräften des Kreises und hatte überwiegend administrative Aufgaben zu erledigen (im Wesentlichen Erstellung der VHS-Statistik für die Außenstellen). Die Mitarbeiter haben sich beruflich anderweitig orientiert und stehen dem Kreis nicht mehr zur Verfügung. Zudem genügen die bisherigen Organisationsstrukturen nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine vhs und werden vom Landesverband in Zukunft nicht mehr akzeptiert.

 

Daher beabsichtigt der Kreis, den bisherigen Sitz der vhs-Geschäftsstelle im Kreishaus in eine Bürogemeinschaft mit der vhs Weißenthurm zu überführen. Die vhs Weißenthurm wird dabei weiterhin eigenständig bleiben, verfügt jedoch bereits über eine hauptberufliche pädagogische Fachkraft (HPF) und weitere erfahrene Mitarbeiter/innen. Durch die räumliche Angliederung werden erhebliche Synergieeffekte in der fachlichen Arbeit der Weiterbildung, die darauf abzielen, die Qualität der Bildungsangebote zu verbessern, erwartet. Durch die Zusammenlegung können Ressourcen wie Personal, Infrastruktur und Verwaltungsaufgaben effizienter gestaltet werden, um ein vielfältigeres Kursangebot anzubieten und somit besser auf die Bedürfnisse der Teilnehmer einzugehen.

 

In dem Zusammenhang sind die beteiligten Verbundpartner aufgefordert, eine neue Zweckvereinbarung mit dem Kreis zu schließen. Der Entwurf ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Der Kreis trägt in dem Zusammenhang auch weiterhin alle anfallenden Kosten für die Geschäftsstelle. Zusätzlich trägt der Kreis die Personalkosten für eine noch einzustellende HPF (TVöD EG 11-13) sowie für einen Sachbearbeiter (TVöD EG 6-8), jeweils in Vollzeit. Die kvhs-Leitung (= HPF) ist zuständig für die pädagogische und organisatorische Leitung der kvhs im Gebiet der beteiligten vier Gebietskörperschaften. Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Planung und Organisation des kvhs-Gesamtprogramms und die Koordination der Veranstaltungsangebote im Austausch mit den der kvhs angeschlossenen Gebietskörperschaften. Damit auch die administrativen Aufgaben (u.a. An-/Abmeldung, Vereinnahmung der Gebühren, Auszahlung der Honorare für Dozenten etc.) künftig von der neuen kvhs-Geschäftsstelle zentral wahrgenommen werden können, sieht die neue Zweckvereinbarung die Zahlung einer anteiligen Personalkostenerstattung vor. Diese wurde vorsorglich im Haushalt 2024 der Verbandsgemeinde Mendig etatisiert.

 

Bilanz vhs-Außenstelle Mendig 2023:

 

Im zurückliegenden Jahr 2023 hat die Außenstelle vhs Mendig insgesamt 2.071 Kursstunden für insgesamt 2.089 Teilnehmende organsiert. Die vhs-Außenstelle Mendig ist mithin in dem Viererverbund führend und trägt einen erheblichen Anteil an dem Gesamtaufkommen der zu erbringenden Unterrichtseinheiten bei.