Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die vom Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 06.12.2023 beschlossene Haushaltssatzung 2024 wurde mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und den weiteren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Verbandsgemeinde enthielten genehmigungspflichtige Teile. Mit Schreiben vom 27.12.2023 wurde die Genehmigung erteilt.

 

Die Genehmigung für den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Sondervermögens Eigenbetrieb – Betriebszweig Wasserwerk i. H. v. 2.127.000 EUR sowie für den Betriebszweig Abwasserwerk i. H. v. 3.317.000 EUR wurden erteilt.

 

Die Genehmigung für den in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen der Verbandsgemeinde über 2.402.100 EUR wurde unter der Voraussetzung erteilt, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden dürfen, die eine der ausnahmebegründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO erfüllen. Davon kann jedoch seitens der Aufsichtsbehörde mit den Ausführungen zum investiven Bereich ausgegangen werden.

 

Der festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung der Verbandsgemeinde i. H. v. 16.151.940 EUR sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse i. H. v. 14.217.870 EUR sowie die Kredite zur Liquiditätssicherung der Sondervermögen Eigenbetriebe Wasser- und Abwasserwerk mit je 3.000.000 EUR wurden genehmigt.

 

Die Genehmigung für den in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Ermächtigungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen führen in Höhe von 5.650.000 EUR, soweit hierfür Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird in Höhe von 2.045.000 EUR erteilt.

 

Die weiteren Feststellungen sind der Verfügung zu entnehmen.

 

Abschließend teilt die Aufsichtsbehörde mit, dass gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und dem dazu gehörenden Haushaltsplan einschl. des Stellenplans sowie gegen den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes einschl. der Stellenübersicht keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

 

Die Genehmigungsverfügung ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Haushaltssatzung 2024 der Verbandsgemeinde Mendig wurde in der Ausgabe der Blick aktuell vom 11.01.2024 öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Bezüglich des Hinweises auf Nr. 10 des diesjährigen Haushaltsrundschreibens des Ministeriums des Inneren und Für Sport vom 04.12.2023 vermerkt die Verwaltung, dass es sich hier um einen allgemeinen und vorsorglichen Hinweis handelt. Der Jahresabschluss der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wurde am 27.09.2023 festgestellt; die Bekanntmachung erfolgte am 25.10.2023.