Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erfolgt die Unterrichtung des Gemeinderates über den Stand des Haushaltsvollzugs während des Haushaltsjahres vorbehaltlich des Satzes 2 nach den örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde. Über das Erreichen der Finanz- und Leistungsziele zum 30. Juni und 31. Dezember soll der Gemeinderat spätestens zwei Monate nach dem [jeweiligen] Stichtag unterrichtet werden.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des 1. Nachtragshaushaltsplanes wurde im Verbandsgemeinderat am 07.12.2022 bzw. 28.06.2023 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 22.12.2022 bzw. 29.06.2023.

Ausführliche Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 31.12.2023 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Weiterhin ist ein Auszug der Finanzrechnung mit Konten zum 31.12.2023 beigefügt.

 

Es gilt zu beachten, dass in den bisherigen Buchungen die Abschreibungen, Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen, Buchungen der internen Leistungsverrechnung etc. nicht bzw. nicht in Gänze berücksichtigt sind. Diese Beträge werden im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ermittelt und eingebucht. Hierdurch werden sich insbesondere in der Ergebnisrechnung noch erhebliche Veränderungen ergeben.

 

Das endgültige Ergebnis wird erst mit dem Jahresabschluss feststehen und vorgelegt.