Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2024.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenthaltungen                                      ./.

 


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 für die Stadt Mendig schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 21.167.970 EUR und bei den Aufwendungen mit 20.334.410 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresüberschuss von 833.560 EUR (Vorjahr Jahresüberschuss 753.150 EUR).

 

Die Veränderungen zur Vorjahresplanung ergeben sich u. a. aufgrund der folgenden Positionen:

 

  • erhöhte Erträge bei den Zuwendungen/allgemeinen Umlagen (hier: Zuweisung zentrale Orte 252.780 EUR, Personalkostenerstattungen durch den Landkreis für Kindergarten Zauberwald und St. Genovefa 93.260 EUR),
  • verminderte Erträge bei den Steuern und ähnlichen Abgaben (gesamt 107.490 EUR), den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (hier: Essensgelder Kindergarten Zauberwald 26.000 EUR) und den lfd. Erträgen (hier: verminderte Erlöse aus Grundstücksverkäufen 90.450 EUR und der Auflösung des in 2023 vorauss. einzustellenden Sonderpostens für Belastungen aus dem komm. Finanzausgleich 1.345.320 EUR),
  • Einsparungen, u. a. bei den Zuwendungen und Umlagen (hier: Kreisumlage 367.220 EUR, Verbandsgemeindeumlage 327.580 EUR) und aufgrund einer reduzierten Einstellung in den Sonderposten aus dem kommunalen Finanzausgleich
    (
    961.750 EUR; die Auflösung des Sonderpostens erfolgt im Folgejahr 2025 in gleicher Höhe) sowie verminderte Abschreibungen (20.500 EUR),
  • erhöhte Aufwendungen für Personalkosten (326.530 EUR).

 

Die Nettobelastung bei den Abschreibungen/Auflösungen beträgt 518.700 EUR.

 

Die Verbandsgemeindeumlage beträgt 4.716.270 EUR.

Es wird der Umlagesatz von 38,939218 v. H. zzgl. der Umlage der kostenneutralen Sozialhilfeaufwendungen i. H. v. 0,389690 v. H. erhoben (Gesamtumlage 39,328908 v. H.).

Die Kreisumlage beträgt 5.361.560 EUR.

Die Gewerbesteuerumlage beträgt 514.460 EUR.

 

Eine Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ist i. H. v. 545.730 EUR notwendig. Eine Auflösung erfolgt im Folgejahr 2025 in gleicher Höhe.

Aus der voraussichtlichen Einstellung des Vorjahres 2023 erfolgt eine Auflösung des Sonderpostens im Jahr 2024.

 

Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt 21.475.930 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen und den außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 260.470 EUR.

 

Investitionen wurden in Gesamthöhe von 2.071.880 EUR berücksichtigt, u. a. für Planungskosten zur Errichtung eines neuen Kindergartens, für den Ausbau von Straßen, den Breitbandausbau und die Sanierung in Raten des Bestandsgebäudes Bauhof sowie den Neubau von Hallen für den Bauhof.

 

Die Finanzierung der Investitionen erfolgt neben den bereits bewilligten oder beantragten Investitionszuwendungen, aus Beiträgen und Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen in Höhe von insgesamt 1.726.890 EUR über die Aufnahme eines Investitionskredits von 344.990 EUR.

Die Tilgungsleistungen betragen im Haushaltsjahr 2024 = 920.150 EUR.

 

Mit Bekanntmachung vom 14.12.2022 wurde das LFAG neu gefasst.

 

Die bisherige Schlüsselzuweisung B2 wird als Schlüsselzuweisung B fortgeführt, um den für eine Kommune ermittelten Finanzbedarf (Ausgleichsmesszahl) in Relation zu ihrer Finanzkraft (Finanzkraftmesszahl) durch die Gewährung von Schlüsselzuweisungen aus der für jede Gebietskörperschaftsgruppe gebildeten Teilschlüsselmasse zu 90 v. H. auszugleichen.

 

Die Finanzkraftmesszahl der Stadt Mendig überschreitet gem. der vorläufigen Berechnungen erneut die Ausgleichsmesszahl, wodurch die Stadt Mendig auch im Jahr 2024 keine Schlüsselzuweisung B erhält.

 

Weiterhin erhält die Stadt Mendig wie in den Jahren zuvor auch 2024 keine Schlüsselzuweisung A, da sich die Steuerkraft je Einwohner mit 161,15 EUR über dem Schwellenwert des Landesdurchschnitts bemisst.

 

Nach dem neu gefassten LFAG ist in § 19 eine sonstige allgemeine Zuweisung für die über die Mindestfinanzausstattung hinausgehenden Bedarfe von zentralen Orten vorgesehen, die sich auf deren besondere Funktionen, bei zentralen Orten insbesondere im Bereich der Sicherstellung der Daseinsvorsorge, orientiert.

 

Nach dem vorläufigen Berechnungen gem. der Orientierungsdaten vom 09.11.2023 und auf Grundlage des Haushaltsrundschreibens hat die Stadt Mendig im Jahr 2024 Anspruch auf die Zuweisung zentrale Orte; sie beläuft sich auf 252.776 EUR.

 

Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 FAG liegen die Steuerschätzungen vom Oktober 2023 zu Grunde.

 

Die Stadt Mendig hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2024 und den Finanzplanungsjahren bis einschl. 2026 veranschlagt. Dem Haushaltsplan ist eine Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen beigefügt.

 

 

 

Eine Vorberatung des Haushaltsplanes 2024 samt Stellenplan erfolgte in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.01.2024.

Der Hauptausschuss hat dem Stadtrat bei 5 Enthaltungen empfohlen, dem Haushaltsplan 2024 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2024 unter Berücksichtigung der ggf. bisher eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.

 

Einwohnervorschläge wurden bis zum Ablauf der Auslage des Haushaltsplanentwurfes am 09.01.2024, 16:00 Uhr, keine eingereicht.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.