Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Das Ratsmitglied Robert Maciejowski wurde über die Rechte und Pflichten seines Amtes belehrt und besonders auf die Bestimmungen der §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 Abs. 1 (Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung) GemO hingewiesen. Anschließend hat der Stadtbürgermeister das neue Ratsmitglied Robert Maciejowski durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet.

 


Sachverhalt:

 

Frau Jennifer Hamann hat mit Nachricht vom 13.11.2023 ihr Mandat im Stadtrat Mendig wegen eines Umzuges innerhalb der VG mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Frau Hamann war Mitglied der CDU Fraktion im Stadtrat Mendig. Nach dem Wahlvorschlag der CDU soll Herr Robert Maciejowski in den Stadtrat nachrücken, Herr Maciejowski hat mit Nachricht vom 05.01.2024 sein Mandat im Stadtrat Mendig angenommen.

 

Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Stadtbürgermeister das neue Ratsmitglied vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Stadt durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten (vgl. § 30 Abs. 2 Satz 1 GemO). Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

 

Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich oder vom Rat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist. Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im Interesse der Stadt Mendig.