Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Am Riethel“ gem. § 215 a BauGB weiterzuführen und zum Abschluss zu bringen.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat den Auftrag für die Erstellung des Umweltberichts gem. Angebot Nr. A-240104 (2813) vom 04.01.2024 an das Planungsbüro Fassbender Weber Ingenieure PartGmbB aus Brohl-Lützing zum Angebotspreis von 2.522,80 € zu erteilen. Evtl. notwendige Arbeiten zur Suche einer geeigneten naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche werden gesondert über Stunden abgerechnet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  ./.          

 

 


Sachverhalt:

 

Auf die bisherigen Beratungen, insbesondre auf die Mitteilung in der Sitzung des Gemeinderates Volkesfeld am 07.12.2023, wird Bezug genommen.

 

Die Gesetzesänderung des Baugesetzbuchs (BauGB) wurde am 20.12.2023 beschlossen und im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2023 Teil I Nr: 394 vom 22.12.2023 veröffentlicht. Sie ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten.

 

Im Rahmen der Gesetzesänderung wird § 215 a BauGB eingeführt. Über diesen können nach § 13 b bereits begonnene Verfahren weitergeführt und bis zum 31.12.2024 zum Abschluss gebracht werden.

 

Bisher wurde im Verfahren zum Bebauungsplan „Am Riethel“ ein artenschutzrechtliches Ausgleichskonzept für das Biotop erstellt und mit der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (UNB) abgestimmt. Hier müsste noch der Ausnahmeantrag durch das Planungsbüro erstellt und diese Ausnahme von der UNB offiziell genehmigt werden.

 

Weiterhin ist durch den neuen § 215 a BauGB noch ein Umweltbericht, welcher sich auch mit dem naturschutzrechtlichen Ausgleich beschäftigt, zu erstellen und in die Bebauungsplanunterlagen einzuarbeiten. Dieser war nach § 13 b BauGB bisher nicht notwendig, stellte aber das Problem für die Unvereinbarkeit des § 13b BauGB mit dem Unionsrecht dar.

 

Die o.g. Schritte müssen im laufenden Bebauungsplanverfahren noch durchgeführt werden. Nach Vorliegen aller benötigten Planunterlagen muss vom Gemeinderat der Bebauungsplanentwurf angenommen und Offenlage beschlossen werden.

 

Von der Verwaltung wurden Angebote für die Erstellung des Umweltberichts sowie für evtl. anfallende Mehrkosten bei der Erstellung des Bebauungsplans beim Planungsbüro Fassbender Weber Ingenieure PartGmbB aus Brohl-Lützing eingeholt.

 

Die Kosten für die Erstellung des Umweltberichts betragen laut Angebot Nr. A-240104 (2813) vom 04.01.2024: 2.522,80 €.

 

Sollten für den naturschutzrechtlichen Ausgleich neben der Fläche für den artenschutzrechtlichen Ausgleich noch weitere Flächen benötigt werden, so sind die hierfür erforderlichen Arbeiten für die Suche einer geeigneten Fläche gesondert über Stunden abzurechnen.