Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2024 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2024.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2024 für die Ortsgemeinde Volkesfeld schließt im
Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 992.030 EUR und bei den
Aufwendungen mit 1.040.970 EUR
ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 48.940 EUR. Die der
Berechnung der Umlagen zugrunde liegende Steuerkraftmesszahl hat sich gegenüber
der endgültigen Festsetzung des Vorjahres um rd. 9.830 EUR erhöht.
Es wird eine Verbandsgemeindeumlage von
38,939218 v. H. erhoben. Ergänzend ist die Umlage der kostenneutralen
Sozialhilfeaufwendungen (HLU, Grundsicherung nach dem SGB II – Hartz IV -,
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) mit einem Umlagesatz von
0,389690 v. H. berücksichtigt. Es ergibt sich ein Umlagesatz von insgesamt
39,328908 v. H.
Der Berechnung der
Kreisumlage wurde der geltende Hebesatz von 44,71 v. H. zu Grunde gelegt. Die
zu zahlende Kreisumlage erhöht sich gegenüber der endgültigen Festsetzung im
Vorjahr um rd. 11.200 EUR.
Der Finanzhaushalt
schließt in den Gesamtein- und -auszahlungen mit 1.246.320 EUR ab. Aus
den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der
Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo der ordentlichen
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 36.490 EUR.
Investitionen in Gesamthöhe von 272.780 EUR berücksichtigen insbesondere
die Anschaffung neuer IPads für die Ratsmitglieder nach der Kommunalwahl,
Neuveranschlagung für die Erschließung für das Neubaugebiet „Am
Riethel“/früher: „Verlängerung Kirchstraße“, natur- und artenschutzrechtliche
Ausgleichsmaßnahmen im Neubaugebiet sowie den Bedarf zum Ausbau eines
Teilstücks der Kaulstraße. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt zum Teil
aus Einzahlungen aus Zuwendungen und Beiträgen in Höhe von insg. 79.600 EUR.
Die verbleibende Finanzierungslücke i. H. v. 193.180 EUR wird durch die
Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt.
Der negative Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen i. H. v. 36.490 EUR zzgl.
der Tilgungsleistungen von 15.710 EUR sowie des Mindestrückführungsbetrages der
Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse i.
H. v. 4.940 EUR erhöht die
Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 57.140 EUR.
Die Ortsgemeinde Volkesfeld erhält im Haushaltsjahr 2024
Schlüsselzuweisung A in Höhe von voraussichtlich rd. 174.340 EUR.
Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und
Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die
Steuerschätzungen vom Mai 2023 zu Grunde.
Die Ortsgemeinde Volkesfeld hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21.
September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds
teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der
Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2024 und den Finanzplanungsjahren
veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der
Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2024 enthalten.
Im Übrigen wird auf den
vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.