Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2024 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2024.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan 2024 für die Ortsgemeinde Volkesfeld schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 992.030 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.040.970 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 48.940 EUR. Die der Berechnung der Umlagen zugrunde liegende Steuerkraftmesszahl hat sich gegenüber der endgültigen Festsetzung des Vorjahres um rd. 9.830 EUR erhöht.

Es wird eine Verbandsgemeindeumlage von 38,939218 v. H. erhoben. Ergänzend ist die Umlage der kostenneutralen Sozialhilfeaufwendungen (HLU, Grundsicherung nach dem SGB II – Hartz IV -, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) mit einem Umlagesatz von 0,389690 v. H. berücksichtigt. Es ergibt sich ein Umlagesatz von insgesamt 39,328908 v. H.

 

Der Berechnung der Kreisumlage wurde der geltende Hebesatz von 44,71 v. H. zu Grunde gelegt. Die zu zahlende Kreisumlage erhöht sich gegenüber der endgültigen Festsetzung im Vorjahr um rd. 11.200 EUR.

 

Der Finanzhaushalt schließt in den Gesamtein- und -auszahlungen mit 1.246.320 EUR ab. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 36.490 EUR.

 

Investitionen in Gesamthöhe von 272.780 EUR berücksichtigen insbesondere die Anschaffung neuer IPads für die Ratsmitglieder nach der Kommunalwahl, Neuveranschlagung für die Erschließung für das Neubaugebiet „Am Riethel“/früher: „Verlängerung Kirchstraße“, natur- und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen im Neubaugebiet sowie den Bedarf zum Ausbau eines Teilstücks der Kaulstraße. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt zum Teil aus Einzahlungen aus Zuwendungen und Beiträgen in Höhe von insg. 79.600 EUR. Die verbleibende Finanzierungslücke i. H. v. 193.180 EUR wird durch die Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt.

 

Der negative Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 36.490 EUR zzgl. der Tilgungsleistungen von 15.710 EUR sowie des Mindestrückführungsbetrages der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse i. H. v. 4.940 EUR  erhöht die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 57.140 EUR.

 

Die Ortsgemeinde Volkesfeld erhält im Haushaltsjahr 2024 Schlüsselzuweisung A in Höhe von voraussichtlich rd. 174.340 EUR.

Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die Steuerschätzungen vom Mai 2023 zu Grunde.

 

Die Ortsgemeinde Volkesfeld hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2024 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2024 enthalten.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.