Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dem Haushaltsplan 2024 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2024, unter Berücksichtigung der ggf. bisher eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung, zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  1            


Sachverhalt:

 

Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2024 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge 2.281.440 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.217.330 EUR. Es ergibt sich ein Jahresüber-schuss von 64.110 EUR, der insbesondere auf die Veräußerung des Anwesens Brohltalstraße 44 und die gestiegenen Erträge der Gewerbesteuer sowie der Einführung der Beherbergungssteuer zurückzuführen ist. Die Nettobelastung der Abschreibungen beträgt im Haushaltsjahr 2024 = 50.080 EUR.

 

Es wird eine Verbandsgemeindeumlage von 38,939218 v. H. erhoben. Ergänzend ist die Umlage der kostenneutralen Sozialhilfeaufwendungen (HLU, Grundsicherung nach dem SGB II - Hartz IV -, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) mit einem Umlagesatz von 0,389690 v.H. berücksichtigt. Es ergibt sich ein Umlagesatz von insgesamt 39,328908 v. H.

 

Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt 2.823.950 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und auszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 103.470 EUR.

 

Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 660.740 EUR stehen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträgen, Grabnutzungsentgelten und Grundstücksveräußerungen i. H. v. 320.700 EUR gegenüber. Es verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 340.040 EUR.

 

Zu den veranschlagten Investitionen zählen insbesondere der Erwerb von Ackerlandgrund-stücken, Planungskosten zur Erweiterung des Kindergartens, Notargebühren für den Ab-schluss von Optionsverträgen sowie Planungskosten für das geplante Neubaugebiet „Dorn-heck“, Vorbereitungskosten für den Umbau des Anwesens Kirchstraße 56 (im Rahmen des Projektes RegioHub), der Bedarf zum Neubau der Oberstraße II. BA, der Gemeindeanteil am Breitbandausbau sowie die Beschaffung eines Notstromaggregates für die Moddebachhalle.

 

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 103.470 EUR deckt die Tilgungsleistungen i. H. v. 67.670 EUR sowie den Mindest-Rückführungsbetrag für die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemein-de Mendig i. H. v. 33.710 EUR ab. Es wird im Haushaltsplan 2024 ein positive Finanzspitze i. H. v. 2.090 EUR ausgewiesen, die den Kreditbetrag in gleicher Höhe reduziert.

 

Die Ortsgemeinde Rieden unternimmt die größtmögliche Anstrengung einer Haushaltskonso-lidierung. Als Maßnahmen wurden insbesondere der Bau der Halle für den Bauhof (Ansatz 2023 = 80.000 EUR) bis auf weiteres zurückgestellt. Ebenfalls die geplante Anschaffung eines Aufsitzmähers (Ansatz 2023 = 3.000 EUR) nicht durchgeführt. Weiterhin hat die Ortsgemeinde die Hundesteuersätze angepasst, die Gebühren für die Nutzung der Grillhütte erhöht, eine neue Friedhofsgebührenkalkulation vorgenommen sowie die Beherbergungssteuer ab dem 01.01.2024 eingeführt – dazu entfällt der Gästebeitrag ab dem Haushaltsjahr 2024.

 

Die Ortsgemeinde Rieden hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes i. H. v. zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2024 und den Finanzplanungsjahren bis einschließlich 2026 veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2024 enthalten.

 

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.

 

 

Hinweis zur Finanzierung:

 

Entfällt.