Sitzung: 18.01.2024 Haupt- und Finanzausschuss Rieden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 093/165/2023
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dem
Haushaltsplan 2024 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2024, unter
Berücksichtigung der ggf. bisher eingereichten Vorschläge der Einwohner und
deren Abwägung, zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen 1
Sachverhalt:
Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2024 beträgt
der Gesamtbetrag der Erträge 2.281.440 EUR und der Gesamtbetrag der
Aufwendungen 2.217.330 EUR. Es ergibt sich ein Jahresüber-schuss von 64.110
EUR, der insbesondere auf die Veräußerung des Anwesens Brohltalstraße 44 und
die gestiegenen Erträge der Gewerbesteuer sowie der Einführung der
Beherbergungssteuer zurückzuführen ist. Die Nettobelastung der Abschreibungen
beträgt im Haushaltsjahr 2024 = 50.080 EUR.
Es wird eine Verbandsgemeindeumlage von 38,939218
v. H. erhoben. Ergänzend ist die Umlage der kostenneutralen
Sozialhilfeaufwendungen (HLU, Grundsicherung nach dem SGB II - Hartz IV -,
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) mit einem Umlagesatz von
0,389690 v.H. berücksichtigt. Es ergibt sich ein Umlagesatz von insgesamt
39,328908 v. H.
Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im
Finanzhaushalt beträgt 2.823.950 EUR. Aus den laufenden Ein- und
Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und
auszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen von 103.470 EUR.
Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in
Höhe von 660.740 EUR stehen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen,
Beiträgen, Grabnutzungsentgelten und Grundstücksveräußerungen i. H. v. 320.700
EUR gegenüber. Es verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit i. H. v. 340.040 EUR.
Zu den veranschlagten Investitionen zählen
insbesondere der Erwerb von Ackerlandgrund-stücken, Planungskosten zur Erweiterung
des Kindergartens, Notargebühren für den Ab-schluss von Optionsverträgen sowie
Planungskosten für das geplante Neubaugebiet „Dorn-heck“, Vorbereitungskosten
für den Umbau des Anwesens Kirchstraße 56 (im Rahmen des Projektes RegioHub),
der Bedarf zum Neubau der Oberstraße II. BA, der Gemeindeanteil am
Breitbandausbau sowie die Beschaffung eines Notstromaggregates für die
Moddebachhalle.
Der Saldo der ordentlichen und
außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 103.470 EUR deckt die
Tilgungsleistungen i. H. v. 67.670 EUR sowie den Mindest-Rückführungsbetrag für
die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemein-de Mendig i. H.
v. 33.710 EUR ab. Es wird im Haushaltsplan 2024 ein positive Finanzspitze i. H.
v. 2.090 EUR ausgewiesen, die den Kreditbetrag in gleicher Höhe reduziert.
Die Ortsgemeinde Rieden unternimmt die
größtmögliche Anstrengung einer Haushaltskonso-lidierung. Als Maßnahmen wurden
insbesondere der Bau der Halle für den Bauhof (Ansatz 2023 = 80.000 EUR) bis
auf weiteres zurückgestellt. Ebenfalls die geplante Anschaffung eines
Aufsitzmähers (Ansatz 2023 = 3.000 EUR) nicht durchgeführt. Weiterhin hat die
Ortsgemeinde die Hundesteuersätze angepasst, die Gebühren für die Nutzung der
Grillhütte erhöht, eine neue Friedhofsgebührenkalkulation vorgenommen sowie die
Beherbergungssteuer ab dem 01.01.2024 eingeführt – dazu entfällt der
Gästebeitrag ab dem Haushaltsjahr 2024.
Die Ortsgemeinde Rieden hat sich in ihrem
Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen, am kommunalen
Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes i. H. v. zwei Drittel
der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2024 und den Finanzplanungsjahren bis
einschließlich 2026 veranschlagt. Die dem Haushaltsplan beizufügende Anlage zur
Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen ist im Haushaltsplan 2024 enthalten.
Im Übrigen wird auf den vorliegenden
Haushaltsplanentwurf verwiesen.
Hinweis
zur Finanzierung:
Entfällt.