Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Feststellung des Jahresabschlusses 2022

 

Der Gemeinderat Thür beschließt

 

1.       den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Thür gem. § 113 Abs. 3 GemO aus der Sitzung vom 22.01.2024 zur Kenntnis zu nehmen,

2.       den Jahresabschluss der Gemeinde Thür zum 31.12.2022 festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,

3.       der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von 4.116,31 EUR aus dem investiven Bereich für den Anschluss des Fuß- und Radweges am Sportplatz Richtung Hochkreuz zuzustimmen,

4.       die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 

2.    Entlastungserteilung

 

 

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2022 erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Lukas Ellerich

Jörg Lempertz

 

Den Vorsitz übernimmt der 1. Beigeordnete Winfried Berresheim. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss Sven Uelmen berichtet von den Ergebnissen der Prüfung.

 

Sachverhalt:

 

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastungserteilung

Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

 

 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss per 31.12.2022 für die Gemeinde Thür wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Fehlbetrag von 92.157,12 EUR ab und verbessert sich damit um 800.812,88 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 892.970,00 EUR auswies.

 

Dies ist insbesondere zurückzuführen auf:

·      Einsparungen bei der Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude (insbesondere Sanierung Dachfläche und Fassadensanierung der Mehrzweckhalle sind nicht erfolgt),

·      Einsparungen bei den Kostenerstattungen an die Zweckverbände (Personalkosten der Waldmitarbeiter) und an die Verbandsgemeinde (Fachberatung Kindergarten)

·      Einsparungen bei den Aufwendungen zur Durchführung der Dorfmoderation und den Planungskosten für die Umnutzung der Dorfscheune sowie den Personal – und Versorgungsaufwendungen

·       Einsparungen bei den Strombezugskosten der Straßenbeleuchtung sowie den Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung im Infrastrukturvermögen (Sanierung Kirchstraße, lfd. Straßenunterhaltungskosten, Feldwege und Oberflächenentwässerung)

·       Einsparung durch den noch nicht durchgeführten Abgang des Anlagevermögens im Zusammenhang mit dem NBG „Zum Wingert II“

·      Mehrerträge bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der Grundsteuer sowie Zuwendung des Landesförderprogrammes Investitionsstock (energetische Sanierung Mehrzweckhalle)

·       Mehrerträge durch die Auflösung von Sonderposten für den kommunalen Finanzausgleich, der Umlageerstattung vom Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig (Erträge beim Zweckverband waren höher als die Aufwendungen) sowie Mehrerträge bei der Durchführung der Kirmes

 

Die Finanzrechnung 2022 weist einen Finanzmittelfehlbetrag (F 34) von 1.139.327,76 EUR aus, wovon

·    ein Überschuss von 171.937,47 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen     Ein- und Auszahlungen entstand,

·    ein Fehlbetrag von 1.311.265,23 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt.

 

Unter Berücksichtigung des negativen Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten von 37.294,08 EUR erhöht sich der zu deckende Fehlbetrag auf 1.176.621,84 EUR. Die Deckung erfolgt über eine Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde in gleicher Höhe. Sie beträgt zum 31.12.2022 nunmehr 1.511.794,13 EUR.

 

Von den im Haushaltsjahr 2022 nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Folgejahr 2023 mit 4.116,31 EUR für den Anschluss des Fuß- und Radweges am Sportplatz Richtung Hochkreuz.

 

Die Haushaltssatzung 2022 sah eine Kreditermächtigung i. H. v. 85.790,00 EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres wurde ein Betrag von 1.000.737,73 EUR nach 2022 übertragen. In 2022 wurde ein Kredit i. H. v. 87.000,00 EUR EUR aufgenommen. Umschuldungen und Übertragungen aus der Kreditermächtigung in das Jahr 2023 erfolgten nicht.

 

Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 1.989.356,83 EUR.

 

Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2022 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht sowie den Übersichten zu entnehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 22.01.2024 in seiner nichtöffentlichen Sitzung die Belegprüfung vorgenommen und wird in seiner öffentlichen Sitzung vor der Gemeinderatsitzung über den Beschluss zur Prüfung des Jahresabschlusses abstimmen.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Gemeinderatsitzung über das Ergebnis informieren.