Beschluss:
1.
Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Der Gemeinderat Thür beschließt
1.
den
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Thür gem. § 113 Abs. 3 GemO aus der
Sitzung vom 22.01.2024 zur Kenntnis zu nehmen,
2.
den Jahresabschluss der Gemeinde Thür zum 31.12.2022
festzustellen und das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
3.
der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von
4.116,31 EUR aus dem investiven Bereich für den Anschluss des Fuß- und Radweges am Sportplatz Richtung Hochkreuz
zuzustimmen,
4.
die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und
außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit
dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
2.
Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2022 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Lukas Ellerich
Jörg Lempertz
Den Vorsitz
übernimmt der 1. Beigeordnete Winfried Berresheim. Der Vorsitzende des
Rechnungsprüfungsausschuss Sven Uelmen berichtet von den Ergebnissen der
Prüfung.
Sachverhalt:
Feststellung des Jahresabschlusses 2022
und Entlastungserteilung
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2022 für die Gemeinde Thür wurde nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2022 schließt
mit einem Fehlbetrag von 92.157,12 EUR ab und verbessert sich damit um
800.812,88 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
892.970,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere zurückzuführen auf:
·
Einsparungen
bei der Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude (insbesondere Sanierung Dachfläche und
Fassadensanierung der Mehrzweckhalle sind nicht erfolgt),
·
Einsparungen
bei den Kostenerstattungen an die Zweckverbände (Personalkosten der Waldmitarbeiter) und an die Verbandsgemeinde (Fachberatung Kindergarten)
·
Einsparungen
bei den Aufwendungen zur Durchführung der Dorfmoderation und den Planungskosten
für die Umnutzung der Dorfscheune sowie den Personal – und
Versorgungsaufwendungen
· Einsparungen bei den Strombezugskosten der
Straßenbeleuchtung sowie den Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung im
Infrastrukturvermögen (Sanierung Kirchstraße, lfd. Straßenunterhaltungskosten, Feldwege und
Oberflächenentwässerung)
·
Einsparung durch den noch nicht durchgeführten Abgang des
Anlagevermögens im Zusammenhang mit dem NBG „Zum Wingert II“
·
Mehrerträge
bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der
Grundsteuer sowie Zuwendung des Landesförderprogrammes Investitionsstock (energetische Sanierung
Mehrzweckhalle)
· Mehrerträge durch die Auflösung von
Sonderposten für den kommunalen Finanzausgleich, der Umlageerstattung vom Zweckverband
Konversion Flugplatz Mendig (Erträge beim Zweckverband waren höher als die
Aufwendungen) sowie Mehrerträge bei der Durchführung der Kirmes
Die Finanzrechnung 2022 weist einen Finanzmittelfehlbetrag (F 34)
von 1.139.327,76 EUR aus, wovon
·
ein Überschuss
von 171.937,47 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,
·
ein
Fehlbetrag von 1.311.265,23 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt.
Unter Berücksichtigung des negativen Saldos der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionskrediten von 37.294,08 EUR erhöht sich der zu deckende
Fehlbetrag auf 1.176.621,84 EUR. Die Deckung erfolgt über eine Zunahme der
Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde in gleicher Höhe. Sie beträgt
zum 31.12.2022 nunmehr 1.511.794,13 EUR.
Von den im Haushaltsjahr 2022 nicht in Anspruch genommenen
Veranschlagungen im investiven Bereich erfolgte eine Übertragung ins Folgejahr
2023 mit 4.116,31 EUR für den Anschluss des Fuß- und Radweges am Sportplatz
Richtung Hochkreuz.
Die Haushaltssatzung 2022 sah eine Kreditermächtigung i. H. v. 85.790,00
EUR vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres wurde ein Betrag von
1.000.737,73 EUR nach 2022 übertragen. In 2022 wurde ein Kredit i. H. v.
87.000,00 EUR EUR aufgenommen. Umschuldungen und Übertragungen aus der
Kreditermächtigung in das Jahr 2023 erfolgten nicht.
Das Eigenkapital vermindert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung auf 1.989.356,83 EUR.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2022 sind dem Anhang und dem
Rechenschaftsbericht sowie den Übersichten zu entnehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 22.01.2024 in seiner
nichtöffentlichen Sitzung die Belegprüfung vorgenommen und wird in seiner
öffentlichen Sitzung vor der Gemeinderatsitzung über den Beschluss zur Prüfung
des Jahresabschlusses abstimmen.
Der Vorsitzende des
Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Gemeinderatsitzung über das Ergebnis
informieren.