Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2024 zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2024 unter
Berücksichtigung evtl. eingereichter Einwohnervorschläge.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Thür schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 3.752.820 EUR und bei den Aufwendungen mit 3.649.540 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresüberschuss von 103.280 EUR, der insbesondere auf die Erträge aus der Veräußerung von Baugrundstücken im NBG „Zum Wingert II“ unter Berücksichtigung des restlichen Abganges aufgrund des Überganges der Wasser- und Kanalleitungen in das Eigentum des Eigenbetriebes sowie den restlichen Erschließungskosten zurückzuführen ist.
Die
Verbandsgemeindeumlage i. H. v. 660.880 EUR wurde unter Berücksichtigung der
vom
Haupt- und
Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Umlage für die
Aufwendungen der
Sozialhilfe (0,389690 v. H.) im Haushaltsplan veranschlagt. Den
Beschluss hierüber
hat Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 06.12.2023 gefasst.
Die Umlage beträgt
insgesamt 39,328908 v. H. und sinkt um 0,035536 v. H. gegenüber dem Vorjahr.
Größere Unterhaltungsmaßnahmen wurden insbesondere
berücksichtigt für:
- Instandhaltung für das Dach der Friedhofskapelle
- Austausch der Fenster im Dorfgemeinschaftshaus
- Instandsetzung der Kapelle am Kaiserplatz
- Konzeptkosten im Hinblick auf die Nutzbarkeit der Mehrzweckhalle
Weiterhin ist im Haushaltsplan 2024 ein Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens enthalten; hier restliche Projektkosten aus der Erschließung des Neubaugebietes „Zum Wingert II“, restlicher Abgang aufgrund des Überganges der Wasser- und Kanalleitungen in das Eigentum des Eigenbetriebes
Im
Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 3.546.010
EUR und Auszahlungen von 3.126.940 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen
aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen
ergibt sich ein positiver Saldo von 419.070 EUR. Die Tilgungsleistungen
belaufen sich auf 107.900 EUR.
Im Haushaltsjahr 2024 kann eine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.
Investitionen sind in Höhe von 940.060 EUR eingestellt, insbesondere für:
- Ansatz für den Erwerb von Ackerland
- Anschaffung neuer Ipads für die Ratsmitglieder nach der Kommunalwahl 2024
- Vermessungskosten für die Baugrundstücke im NBG „Zum Wingert II“
- Restkosten für die Erschließung des Neubaugebietes „Zum Wingert II“: Straße, Beleuchtung, Planungskosten, Wasser sowie Kanal mit Planung und Sickermulde
- Planungs – und Ausbaukosten der Breitsteinstraße
- Ansatz für die Erneuerung bzw Umstellung der Straßenleuchten auf LED
- Breitbandausbau DSL (Weiterer Lückenschluss Glasfaserverlegung)
- Bauliche Vorbereitung zwecks Errichtung einer E-Lade Säule auf dem Dorfplatz
- Anschaffung eines
digitalen schwarzen Bretts für das Dorfgemeinschaftshaus
Den Investitionsauszahlungen stehen die Einzahlungen aus
Förderungen für den Straßenausbau, Umstellung der Straßenbeleuchtung und
Umgestaltung des Kaiserplatzes, aus der Veräußerung von Grundstücken im
Gewerbegebiet und im NBG „Zum Wingert II“ sowie Beiträge und Entgelte in Höhe
von insgesamt 1.020.820 EUR gegenüber.
Es verbleibt voraussichtlich ein
positiver Saldo aus Investitionstätigkeit i. H. v. 80.760 EUR. Eine
Kreditaufnahme ist daher nicht erforderlich.
Der positive Saldo der
ordentlichen Ein– und Auszahlungen i. H. v. 419.070 EUR zuzgl. dem positiven
Saldo aus Investitionstätigkeit i. H. v. 80.760 EUR abzgl. der
Tilgungsleistungen von 107.900 EUR (= 391.930 EUR) erhöht die lt.
Haushaltsplanung 2023 bestehende Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde auf
voraussichtlich 617.305,87 EUR.
Im
Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.