Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende verpflichtet die Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, entsprechend den VV Nr. 5 zu § 46 i.V.m. § 30 Abs. 2 GemO namens der Gemeinde Bell durch Handschlag.

Gleichzeitig weist er auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, vornehmlich der Schweige- und Treuepflicht sowie auf die Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung, hin.

Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören:

Stephan Müller

Klaus Morsch