Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Werkleiter, die Aufträge Wasserversorgung und Kanalbau nach erfolgter Angebotsauswertung an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 die Ermächtigung des Stadtbürgermeisters zur Auftragsvergabe für den Ausbau Teilbereich “Thürer Straße” in Niedermendig beschlossen. Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Erneuerung der Straße mit einer Förderung in Höhe von 70% auf den Gemeindeanteil. Aufgrund der Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides gibt es eine Fristsetzung zum Maßnahmenbeginn. Diese Frist wurde bereits zweimal verlängert. Eine erneute Verlängerung des Maßnahmenbeginns stellte sich schwierig dar, sodass in Abstimmung mit dem Fördergeber der Maßnahmenbeginn (= Auftragsvergabe) noch in diesem Jahr erfolgen muss.

 

Das Wasser- und Abwasserwerk möchte im Zuge des Straßenausbaus auch die vorhandene alte Gusswasserleitung sowie die Hausanschlüsse mit erneuern. Ferner sollen im Kreuzungsbereich „Auf Schruf“ / „Thürer Straße“ zwei Kanalhaltungen ausgetauscht werden, die nach aktueller hydraulischer Bemessung nicht mehr ausreichend sind.

 

Die Angebotsfrist endet am 14.12.2023, der Auftrag der Stadt soll schon am 15.12.2023 vergeben werden. Da die Auftragsvergabe, zwar getrennt nach den entsprechenden Losen, aber gemeinsam erfolgt, sollte der Werkleiter ermächtigt werden, nach erfolgter Angebotsauswertung die Aufträge Wasserversorgung und Kanalbau an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.