Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Frau Nadja Stein, Herr Christian Adams und Herr Winfried Berresheim wurden über die Rechte und Pflichten ihrer Ämter belehrt und besonders auf die Bestimmungen der §§ 20 (Schweigepflicht), 21 (Treuepflicht) und 30 Abs. 1 (Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung) GemO hingewiesen. Anschließend hat der Verbandsvorsteher die Mitglieder Nadja Stein, Christian Adams und Winfried Berresheim durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet.