Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dem Haushaltsplan 2024 in der vorgelegten Fassung zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2024 zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Thür schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 3.752.820 EUR und bei den Aufwendungen mit 3.649.540 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresüberschuss von 103.280 EUR, der insbesondere auf die Erträge aus der Veräußerung von Baugrundstücken im NBG „Zum Wingert II“ unter Berücksichtigung des restlichen Abganges aufgrund des Überganges der Wasser- und Kanalleitungen in das Eigentum des Eigenbetriebes sowie den restlichen Erschließungskosten zurückzuführen ist.

 

Die Verbandsgemeindeumlage i. H. v. 660.880 EUR wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Umlage für die Aufwendungen der Sozialhilfe (0,389690 v. H.) im Haushaltsplan veranschlagt. Der Umlagesatz beläuft sich insgesamt auf 39,328908 v. H. und sinkt um 0,035536 v. H. gegenüber dem Vorjahr. Den Beschluss hierüber hat Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 06.12.2023 gefasst.

 

Größere Unterhaltungsmaßnahmen wurden insbesondere berücksichtigt für:

 

·         Austausch der Fenster im Dorfgemeinschaftshaus

·         Instandsetzung der Kapelle am Kaiserplatz

·         Konzeptkosten im Hinblick auf die Nutzbarkeit der Mehrzweckhalle


 

Weiterhin ist im Haushaltsplan 2024 enthalten ein Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (hier restliche Projektkosten aus der Erschließung des Neubaugebietes „Zum Wingert II“, restlicher Abgang aufgrund des Überganges der Wasser- und Kanalleitungen in das Eigentum des Eigenbetriebes).

 

 

Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 3.546.010 EUR und Auszahlungen von 3.126.940 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo von 419.070 EUR. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 107.900 EUR und werden durch den positiven Saldo gedeckt.

 

Im Haushaltsjahr 2024 kann eine positive Finanzspitze i. H. v. 311.170 EUR ausgewiesen werden.

 

 

Investitionen sind in Höhe von 940.060 EUR eingestellt, insbesondere für:

 

  • Ansatz für den Erwerb von Ackerland
  • Anschaffung neuer Ipads für die Ratsmitglieder nach der Kommunalwahl 2024
  • Vermessungskosten für die Baugrundstücke im NBG „Zum Wingert II“
  • Restkosten für die Erschließung des Neubaugebietes „Zum Wingert II“: Straße, Beleuchtung, Planungskosten, Wasser sowie Kanal mit Planung und Sickermulde
  • Planungs – und Ausbaukosten der Breitsteinstraße
  • Ansatz für die Erneuerung bzw Umstellung der Straßenleuchten auf LED
  • Breitbandausbau DSL (Weiterer Lückenschluss Glasfaserverlegung)
  • Bauliche Vorbereitung zwecks Errichtung einer E-Lade Säule auf dem Dorfplatz
  • Anschaffung eines digitalen schwarzen Bretts für das Dorfgemeinschaftshaus

 

Den Investitionsauszahlungen stehen die Einzahlungen aus Zuwendungen, Beiträgen und Verkäufen in Höhe von insgesamt 1.020.820 EUR gegenüber.

 

Es verbleibt ein positiver Saldo aus Investitionstätigkeit i. H. v. 80.760 EUR. Eine Kreditaufnahme ist daher nicht erforderlich.

 

Der positive Saldo der ordentlichen Ein– und Auszahlungen i. H. v. 419.070 EUR zuzgl. dem positiven Saldo aus Investitionstätigkeit i. H. v. 80.760 EUR abzgl. der Tilgungsleistungen von 107.900 EUR (= 391.930 EUR) erhöht die lt. Haushaltsplanung 2023 bestehende Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde auf voraussichtlich 617.305,87 EUR zum 31.12.2024.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.