Sitzung: 14.12.2023 Haupt- und Finanzausschuss Thür
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 101/189/2023
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dem Haushaltsplan 2024 in der vorgelegten Fassung zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2024 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Thür schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 3.752.820 EUR und bei den Aufwendungen mit 3.649.540 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresüberschuss von 103.280 EUR, der insbesondere auf die Erträge aus der Veräußerung von Baugrundstücken im NBG „Zum Wingert II“ unter Berücksichtigung des restlichen Abganges aufgrund des Überganges der Wasser- und Kanalleitungen in das Eigentum des Eigenbetriebes sowie den restlichen Erschließungskosten zurückzuführen ist.
Die
Verbandsgemeindeumlage i. H. v. 660.880 EUR wurde unter Berücksichtigung der
vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Umlage für
die Aufwendungen der Sozialhilfe (0,389690 v. H.) im Haushaltsplan
veranschlagt. Der Umlagesatz beläuft sich insgesamt auf 39,328908 v. H. und
sinkt um 0,035536 v. H. gegenüber dem Vorjahr. Den Beschluss hierüber hat
Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 06.12.2023 gefasst.
Größere Unterhaltungsmaßnahmen wurden insbesondere berücksichtigt
für:
· Austausch der Fenster im Dorfgemeinschaftshaus
· Instandsetzung der Kapelle am Kaiserplatz
· Konzeptkosten im Hinblick auf die Nutzbarkeit der Mehrzweckhalle
Weiterhin ist im Haushaltsplan 2024 enthalten ein Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (hier restliche Projektkosten aus der Erschließung des Neubaugebietes „Zum Wingert II“, restlicher Abgang aufgrund des Überganges der Wasser- und Kanalleitungen in das Eigentum des Eigenbetriebes).
Im
Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 3.546.010
EUR und Auszahlungen von 3.126.940 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen
aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen
ergibt sich ein positiver Saldo von 419.070 EUR. Die Tilgungsleistungen
belaufen sich auf 107.900 EUR und werden durch den positiven Saldo gedeckt.
Im Haushaltsjahr 2024 kann eine positive Finanzspitze i. H. v. 311.170 EUR ausgewiesen werden.
Investitionen sind in Höhe von 940.060 EUR eingestellt, insbesondere für:
- Ansatz für den Erwerb von Ackerland
- Anschaffung neuer Ipads für die Ratsmitglieder nach der Kommunalwahl 2024
- Vermessungskosten für die Baugrundstücke im NBG „Zum Wingert II“
- Restkosten für die Erschließung des Neubaugebietes „Zum Wingert II“: Straße, Beleuchtung, Planungskosten, Wasser sowie Kanal mit Planung und Sickermulde
- Planungs – und Ausbaukosten der Breitsteinstraße
- Ansatz für die Erneuerung bzw Umstellung der Straßenleuchten auf LED
- Breitbandausbau DSL (Weiterer Lückenschluss Glasfaserverlegung)
- Bauliche Vorbereitung zwecks Errichtung einer E-Lade Säule auf dem Dorfplatz
- Anschaffung eines digitalen schwarzen Bretts für das Dorfgemeinschaftshaus
Den Investitionsauszahlungen stehen die Einzahlungen aus
Zuwendungen, Beiträgen und Verkäufen in Höhe von insgesamt 1.020.820 EUR
gegenüber.
Es verbleibt ein positiver Saldo
aus Investitionstätigkeit i. H. v. 80.760 EUR. Eine Kreditaufnahme ist daher
nicht erforderlich.
Der positive Saldo der
ordentlichen Ein– und Auszahlungen i. H. v. 419.070 EUR zuzgl. dem positiven
Saldo aus Investitionstätigkeit i. H. v. 80.760 EUR abzgl. der
Tilgungsleistungen von 107.900 EUR (= 391.930 EUR) erhöht die lt.
Haushaltsplanung 2023 bestehende Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde auf
voraussichtlich 617.305,87 EUR zum 31.12.2024.
Im
Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.