Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 unter
Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und
beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2024.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Bell schließt im Ergebnishaushalt mit Erträgen i.
H. v. 4.409.290 EUR und Aufwendungen i. H. v 3.934.550 EUR ab. Es ergibt sich
ein Jahresüberschuss von 474.740 EUR, der insbesondere auf die Erträge aus den
Grundstücksveräußerungen im Neubaugebiet „Gänsehalsstraße“ zurückzuführen ist.
Die Nettobelastung
bei den Abschreibungen/Auflösungen der Sonderposten beträgt 98.550 EUR.
Die Verbandsgemeindeumlage i. H. v. 787.670
EUR wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der
Verbandsgemeinde befürworteten Umlage für die Aufwendungen der Sozialhilfe
(0,389690 v. H.) im Haushaltsplan veranschlagt. Den Beschluss hierüber wird der
Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 06.12.2023 fassen. Die Umlage beträgt
39,328908 v. H. (ohne kostenneutrale Sozialhilfeumlage) und sinkt um 0,035536
v. H.
Der Gesamtbetrag
der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt
beträgt 5.320.510 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen und dem
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt sich ein positiver
Saldo von 359.820 EUR.
Investitionen sind
in Höhe von 1.669.930 EUR eingestellt. Berücksichtigt wurden insbesondere der
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden an Straßen (Neuveranschlagung), der Einbau
einer Klimaanlage und die Ausstattung des Bistros und eines neuen Gruppenraumes
im Kindergarten, Vermessungskosten, fiktive Erschließungsbeiträge und
Restbedarf zur Gesamterschließung des Neubaugebietes „Gänsehalsstraße“ (tlw.
Neuveranschlagung), der Bedarf zur Herstellung eines Basketballfeldes auf dem
alten Bolzplatz am Hochsteinring, der Bedarf zum Ausbau der Straße „In den
Forstwiesen (von Tanzbergstraße bis Höhenweg), der Kostenanteil der
Ortsgemeinde am Breitbandausbau und am Neubau der L82 (jeweils
Neuveranschlagung), die Herstellung von Wasser- und Kanalanschlüssen auf einem
Gewerbegrundstück (Neuveranschlagung) sowie der Bedarf zur Anschaffung eines
Notstromaggregates (Neuveranschlagung).
Den Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit stehen Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen,
Beiträgen und Grabnutzungsentgelten in Höhe von 1.535.730 EUR gegenüber. Somit
verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit i. H. v. 134.200 EUR.
Der positive Saldo
der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 359.820
EUR reicht aus, um die Tilgungsleistungen i. H. v. 61.600 EUR zu finanzieren.
Per Saldo verbleiben positive Finanzmittel i. H. v. 298.220 EUR. Diese decken
den investiven Fehlbetrag i. H. v. 134.200 EUR in Gänze ab. Es verbleiben
Finanzmittel i. H. v. 164.020 EUR, die die Forderung gegenüber der
Verbandsgemeinde Mendig in gleicher Höhe erhöhen. Die Forderung gegenüber der
Verbandsgemeinde Mendig beträgt zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.876.257,80
EUR.
Die Ortsgemeinde Bell erhält im Haushaltsjahr 2024, wie in den Jahren
zuvor, keine Schlüsselzuweisungen A. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile
an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21
LFAG liegen die Steuerschätzungen vom Oktober 2023 zu Grunde. Die Festsetzungen
der Schlüsselzahlen der Jahre 2021 bis 2023 für die Verteilung des
Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und für die Verteilung des
Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sind im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt.
Eine Vorberatung
des Haushaltsplans 2023 samt Stellenplan erfolgte in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 29.11.2023
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, dem Haushaltsplan
2024 unter Einarbeitung der beschlossenen Änderungen zuzustimmen und den Erlass
der Haushaltssatzung 2024 unter Berücksichtigung der ggf. bisher eingereichten
Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen. Die gewünschten
Änderungen sind im vorliegenden Haushaltsplanentwurf berücksichtigt.
Im Übrigen wird
auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.
Über die Vorschläge
der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.