Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2024.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Ortsgemeinde Bell schließt im Ergebnishaushalt mit Erträgen i. H. v. 4.409.290 EUR und Aufwendungen i. H. v 3.934.550 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresüberschuss von 474.740 EUR, der insbesondere auf die Erträge aus den Grundstücksveräußerungen im Neubaugebiet „Gänsehalsstraße“ zurückzuführen ist.

Die Nettobelastung bei den Abschreibungen/Auflösungen der Sonderposten beträgt 98.550 EUR.

 

Die Verbandsgemeindeumlage i. H. v. 787.670 EUR wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Umlage für die Aufwendungen der Sozialhilfe (0,389690 v. H.) im Haushaltsplan veranschlagt. Den Beschluss hierüber wird der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom 06.12.2023 fassen. Die Umlage beträgt 39,328908 v. H. (ohne kostenneutrale Sozialhilfeumlage) und sinkt um 0,035536 v. H.

 

Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt 5.320.510 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen und dem Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo von 359.820 EUR.

 

Investitionen sind in Höhe von 1.669.930 EUR eingestellt. Berücksichtigt wurden insbesondere der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden an Straßen (Neuveranschlagung), der Einbau einer Klimaanlage und die Ausstattung des Bistros und eines neuen Gruppenraumes im Kindergarten, Vermessungskosten, fiktive Erschließungsbeiträge und Restbedarf zur Gesamterschließung des Neubaugebietes „Gänsehalsstraße“ (tlw. Neuveranschlagung), der Bedarf zur Herstellung eines Basketballfeldes auf dem alten Bolzplatz am Hochsteinring, der Bedarf zum Ausbau der Straße „In den Forstwiesen (von Tanzbergstraße bis Höhenweg), der Kostenanteil der Ortsgemeinde am Breitbandausbau und am Neubau der L82 (jeweils Neuveranschlagung), die Herstellung von Wasser- und Kanalanschlüssen auf einem Gewerbegrundstück (Neuveranschlagung) sowie der Bedarf zur Anschaffung eines Notstromaggregates (Neuveranschlagung).

 

Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit stehen Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen, Beiträgen und Grabnutzungsentgelten in Höhe von 1.535.730 EUR gegenüber. Somit verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 134.200 EUR.

 

Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 359.820 EUR reicht aus, um die Tilgungsleistungen i. H. v. 61.600 EUR zu finanzieren. Per Saldo verbleiben positive Finanzmittel i. H. v. 298.220 EUR. Diese decken den investiven Fehlbetrag i. H. v. 134.200 EUR in Gänze ab. Es verbleiben Finanzmittel i. H. v. 164.020 EUR, die die Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde Mendig in gleicher Höhe erhöhen. Die Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde Mendig beträgt zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.876.257,80 EUR.

 

Die Ortsgemeinde Bell erhält im Haushaltsjahr 2024, wie in den Jahren zuvor, keine Schlüsselzuweisungen A. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG liegen die Steuerschätzungen vom Oktober 2023 zu Grunde. Die Festsetzungen der Schlüsselzahlen der Jahre 2021 bis 2023 für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer sind im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt.

 

Eine Vorberatung des Haushaltsplans 2023 samt Stellenplan erfolgte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2023

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, dem Haushaltsplan 2024 unter Einarbeitung der beschlossenen Änderungen zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2024 unter Berücksichtigung der ggf. bisher eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen. Die gewünschten Änderungen sind im vorliegenden Haushaltsplanentwurf berücksichtigt.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.

 

Über die Vorschläge der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.