Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Der Gemeinderat beschließt:
- den Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022
der Ortsgemeinde Bell gem. § 113 Abs. 3 GemO aus der Sitzung vom
09.10.2023 zur Kenntnis zu nehmen,
- den
Jahresabschluss der Gemeinde Bell zum 31.12.2022 festzustellen und das
Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen,
- die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2. Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der
Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der
Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss
2022 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Stefan Zepp, Udo Krayer, Joachim Plitzko
Den Vorsitz übernahm das älteste anwesende Ratsmitglied Franz Daub. Der
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses des Gemeinderates Bell, Gerhard
Menzel berichtete von der Prüfung.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2022 für die Ortsgemeinde Bell wurde nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112
ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2022 schließt
mit einem Jahresüberschuss von 284.920,83 EUR ab und verschlechtert sich damit
um 265.469,17 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Überschuss von
550.390,00 EUR ausgewiesen war.
Einsparungen ergaben sich u. a. bei den
Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und
Gebäudeeinrichtungen (diverse Positionen),
den Lohnkostenerstattungen an den Forstzweckverband für durchgeführte Arbeiten
der Waldarbeiter (zurzeit sind keine Waldarbeiter beim Forstzweckverband beschäftigt), den Aufwendungen für die Erstellung/Änderung
von Bebauungsplänen und dem Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen (insbesondere durch die
Neuveranschlagung der Übertragung der Erschließungsanlagen des Neubaugebietes
an den Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Mendig).
Mehraufwendungen sind u. a. bei den
Personal- und Versorgungsaufwendungen, der Bauunterhaltung des
Infrastrukturvermögens (insbesondere durch die Erneuerung der Beleuchtungskabel und der
Gehwegoberfläche), den
Essenskosten im Kindergarten (siehe auch Mehrerträge), der Gewerbesteuerumlage (entsprechend der Mehrerträge) und der Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem
kommunalen Finanzausgleich (Auflösung erfolgt im Folgejahr) entstanden.
Dagegenstehen u. a. Mehrerträge aus der
Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, den Zuwendung des
Landes (insbesondere
im Kindergarten – Abrechnung KI 3.0 für den Windfang sowie im Bereich der
Forstwirtschaft aufgrund der Zahlung für den Mehraufwand zur Beseitigung durch
von Extremwetter verursachten Schäden), den Essensgeldabrechnungen im Kindergarten sowie den
Holzgeldeinnahmen.
Mindererträge ergaben sich u. a. bei den
Erträgen aus der Veräußerung von Baugrundstücken im Neubaugebiet
„Gänsehalsstraße“ (Neuveranschlagung und Durchführung im Jahr 2023).
Die Finanzrechnung 2022 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 419.575,16 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 621.860,67 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 960.386,57 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt, sowie
c)
ein
negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme von
Investitionskrediten i. H. v. 81.049,26 EUR entstand.
Der Finanzmittelfehlbetrag zehrt die Forderung gegenüber der
Verbandsgemeinde Mendig i. H. v. 325.092,96 EUR in Gänze auf. Weiterhin
entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde Mendig i. H. v.
94.482,20 EUR.
Die Haushaltssatzung 2022 sah keine Aufnahme von Investitionskrediten
vor. Aus der Kreditermächtigung des Vorjahres erfolgte eine Übertragung i. H.
v. 1.214.530,00 EUR. Im Haushaltsjahr 2022 wurde kein Investitionskredit
aufgenommen.
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der
Ergebnisrechnung auf 4.273.385,70 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2022 in seiner
Sitzung am 09.10.2023 geprüft.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses berichtet über die Prüfungshandlung
und trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.