Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2024. Die Holzpreise bleiben unverändert gegenüber dem Vorjahr.

 

Die Veranschlagung der Ansätze erfolgt im Rahmen des Haushaltsplanes 2024.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Forstwirtschaftsplan 2024 wurde vom Forstamt Ahrweiler in Abstimmung mit dem leitenden Revierbeamten erstellt.

                                                               

Das Produkt 5551 / 5552 – kommunale Forstwirtschaft – schließt wie folgt ab:

 

 

2024

2023

2022

 

Ansatz

Ansatz

vorl. Ergebnis

 

EUR

EUR

EUR

Ertrag

42.580,00

44.550,00

161.735,32

Aufwand

41.510,00

46.740,00

92.623,59

Fehlbetrag

2.190,00

Überschuss

1.070,00

69.111,73

 

Der Forstwirtschaftsplan weist für das Jahr 2024 einen Überschuss aus. Im Jahr 2023 ergab sich in der Planung ein Fehlbetrag von 2.190,00 EUR; das Ergebnis hat sich somit um 3.260,00 EUR verbessert.

 

Die Differenz gegenüber der Planung des Vorjahres wird im Bereich der Erträge aufgrund von Mindererträgen beim Holzverkauf (10.490,00 EUR) und bei den geplanten Zuweisungen des Landes (5.000,00 EUR). Demgegenüber stehen Mehrerträge aus der Zuweisung des Bundes für das klimaangepasste Waldmanagement (13.520,00 EUR), die im Jahr 2022 erstmals ausgeschüttet wurde.

 

Bei den Aufwendungen sind insbesondere im Bereich der Umlage an den Forstzweckverband Ettringen-Rieden Einsparungen zu verzeichnen (2.470,00 EUR).

Die Höhe der Umlage bemisst sich nach der von der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Ettringen-Rieden beschlossenen Umlagehöhe für das Haushaltsjahr 2024.

Zudem ist der Ansatz für den Unternehmereinsatz in der Forstwirtschaft reduziert (2.020,00 EUR).

 

Derzeit sind beim Forstzweckverband keine Waldarbeiter angestellt. Es ist lediglich ein vorsorglicher Ansatz für den Waldarbeitereinsatz veranschlagt für den Fall, dass Neueinstellungen erfolgen (3.000,00 EUR).

 

Der Forstwirtschaftsplan wird anlässlich der Beratung durch den leitenden Revierbeamten erläutert.