Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende informiert:

-       Der Mundartabend war ein Erfolg. Insgesamt wurden über 1.400,00 Euro eingenommen.

-       Die Weihnachtsmusik findet am 23.12.2023 um ca. 18:15 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus statt. Es wird auch Glühwein und Plätzchen geben.

-       Die Sirenenanlage wird in Bälde fertiggestellt. Mit ihr sind auch Durchsagen möglich.

-       Die Probleme mit der Straßenbeleuchtung in den Straßen Kirchstr., Am Riethel, Seeblick und Am Hang sind noch nicht vollständig behoben. Die Fehlersuche wird wahrscheinlich bis ins nächste Jahr gehen. Die Beleuchtung ist aber vorerst wiederhergestellt.

-       Das Gerät für die Notstromversorgung im Dorfgemeinschaftshaus ist angekommen. Jetzt fehlen noch ein paar Arbeiten am Anschluss. Sobald das Gerät angeschlossen ist wird der Rat informiert und es wird ein Termin zum Test gemacht.

-       Es gibt einen neuen Router im Dorfgemeinschaftshaus.

-       Rudi Merten hat ein neues Buch geschrieben „Volkesfeld – Annährung an ein Eifeldorf“. Die Gemeinde ist auf der Suche nach Sponsoren für das Buch.

 

 

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Volkesfeld, Bebauungsplan „Am Riethel“

 

 

Aufgrund des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2023 wurde das Verfahren zunächst gestoppt, da es aufgrund des Urteils nicht weitergeführt werden konnte. Nunmehr hat das zuständige Bundesministerium hinsichtlich der Problematik § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) eine Reparaturvorschrift erarbeitet.

 

Der entsprechende Gesetzesentwurf soll Mitte Dezember dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden und zum 01.01.2024 in Kraft treten.

 

Im Rahmen der Gesetzesänderung wird ein neuer Paragraph, § 215 a BauGB, eingeführt. Über diesen können nach § 13 b bereits begonnene Verfahren weitergeführt und bis zum 31.12.2024 zum Abschluss gebracht werden.

 

Bisher wurde im Verfahren zum Bebauungsplan „Am Riethel“ ein artenschutzrechtliches Ausgleichskonzept für das Biotop erstellt und mit der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (UNB) abgestimmt. Hier müsste noch der Ausnahmeantrag durch das Planungsbüro erstellt und diese Ausnahme von der UNB offiziell genehmigt werden.

 

Weiterhin ist durch den neuen § 215 a BauGB noch ein Umweltbericht, welcher sich auch mit dem naturschutzrechtlichen Ausgleich beschäftigt, zu erstellen und in die Bebauungsplanunterlagen einzuarbeiten. Dieser war nach § 13 b BauGB bisher nicht notwendig, stellte aber das Problem für die Unvereinbarkeit des § 13b BauGB mit dem Unionsrecht dar.

 

Die o.g. Schritte müssen im laufenden Bebauungsplanverfahren noch durchgeführt werden. Nach Vorliegen aller benötigten Planunterlagen muss vom Gemeinderat der Bebauungsplanentwurf angenommen und Offenlage beschlossen werden. Im Rahmen der Offenlage haben die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit Stellungnahmen zum geplanten Bebauungsplanverfahren abzugeben. Sofern hierbei keine weiteren Probleme auftreten, erfolgt nach Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen der Satzungsbeschluss und die Bekanntmachung des Bebauungsplans.

 

Derzeit werden von der Verwaltung Angebote für die Erstellung des Umweltberichts sowie über evtl. anfallende Mehrkosten bei der Erstellung des Bebauungsplans eingeholt. Sobald diese vorliegen, sollte der Gemeinderat zeitnah Anfang des Jahres 2024 die entsprechenden Aufträge erteilen, damit das Verfahren weitergeführt und spätestens bis zum 31.12.2024 abgeschlossen wird.