Sitzung: 07.12.2023 Gemeinderat Volkesfeld
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende informiert:
- Der Mundartabend war ein Erfolg. Insgesamt wurden über 1.400,00 Euro eingenommen.
- Die Weihnachtsmusik findet am 23.12.2023 um ca. 18:15 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus statt. Es wird auch Glühwein und Plätzchen geben.
- Die Sirenenanlage wird in Bälde fertiggestellt. Mit ihr sind auch Durchsagen möglich.
- Die Probleme mit der Straßenbeleuchtung in den Straßen Kirchstr., Am Riethel, Seeblick und Am Hang sind noch nicht vollständig behoben. Die Fehlersuche wird wahrscheinlich bis ins nächste Jahr gehen. Die Beleuchtung ist aber vorerst wiederhergestellt.
- Das Gerät für die Notstromversorgung im Dorfgemeinschaftshaus ist angekommen. Jetzt fehlen noch ein paar Arbeiten am Anschluss. Sobald das Gerät angeschlossen ist wird der Rat informiert und es wird ein Termin zum Test gemacht.
- Es gibt einen neuen Router im Dorfgemeinschaftshaus.
- Rudi Merten hat ein neues Buch geschrieben „Volkesfeld – Annährung an ein Eifeldorf“. Die Gemeinde ist auf der Suche nach Sponsoren für das Buch.
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Volkesfeld,
Bebauungsplan „Am Riethel“
Aufgrund des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2023 wurde
das Verfahren zunächst gestoppt, da es aufgrund des Urteils nicht weitergeführt
werden konnte. Nunmehr hat das zuständige Bundesministerium hinsichtlich der
Problematik § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) eine Reparaturvorschrift erarbeitet.
Der entsprechende Gesetzesentwurf soll Mitte Dezember dem Bundesrat zur
Zustimmung vorgelegt werden und zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Im Rahmen der Gesetzesänderung wird ein neuer Paragraph, § 215 a BauGB,
eingeführt. Über diesen können nach § 13 b bereits begonnene Verfahren
weitergeführt und bis zum 31.12.2024 zum Abschluss gebracht werden.
Bisher wurde im Verfahren zum Bebauungsplan „Am Riethel“ ein artenschutzrechtliches Ausgleichskonzept
für das Biotop erstellt und mit der Unteren Naturschutzbehörde bei der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (UNB) abgestimmt. Hier müsste noch der
Ausnahmeantrag durch das Planungsbüro erstellt und diese Ausnahme von der UNB
offiziell genehmigt werden.
Weiterhin ist durch den neuen § 215 a BauGB noch ein Umweltbericht,
welcher sich auch mit dem naturschutzrechtlichen
Ausgleich beschäftigt, zu erstellen und in die Bebauungsplanunterlagen
einzuarbeiten. Dieser war nach § 13 b BauGB bisher nicht notwendig, stellte
aber das Problem für die Unvereinbarkeit
des § 13b BauGB mit dem Unionsrecht dar.
Die o.g. Schritte müssen im laufenden Bebauungsplanverfahren noch
durchgeführt werden. Nach Vorliegen aller benötigten Planunterlagen muss vom
Gemeinderat der Bebauungsplanentwurf angenommen und Offenlage beschlossen
werden. Im Rahmen der Offenlage haben die Öffentlichkeit sowie die Träger
öffentlicher Belange die Möglichkeit Stellungnahmen zum geplanten Bebauungsplanverfahren
abzugeben. Sofern hierbei keine weiteren Probleme auftreten, erfolgt nach
Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen der Satzungsbeschluss und die
Bekanntmachung des Bebauungsplans.
Derzeit werden von der Verwaltung Angebote für die Erstellung des
Umweltberichts sowie über evtl. anfallende Mehrkosten bei der Erstellung des
Bebauungsplans eingeholt. Sobald diese vorliegen, sollte der Gemeinderat
zeitnah Anfang des Jahres 2024 die entsprechenden Aufträge erteilen, damit das
Verfahren weitergeführt und spätestens bis zum 31.12.2024 abgeschlossen wird.