Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2022

 

Der Gemeinderat beschließt

 

a.    den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Volkesfeld gem. § 113 Abs. 3 GemO aus der Sitzung vom 21.11.2023 zur Kenntnis zu nehmen,

b.    den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 31.12.2022 festzustellen, das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen,

c.     der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 54.120,00 EUR zuzustimmen und

d.    die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  ./.          

 

 

 

2.    Entlastungserteilung

 

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2022 erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  ./.          

 

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Rudolf Wingender

Thomas Schmitt

 

Den Vorsitz übernimmt der Beigeordnete Rudolf Schüller. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss Markus Theisen berichtet von der Prüfung.

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2022 für die Gemeinde Volkesfeld wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 18.502,58 EUR ab und verbessert sich damit um 280.747,42 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 299.250,00 EUR auswies.

 

Die Finanzrechnung 2022 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 12.955,96 EUR aus, wovon

a)       ein Überschuss von 27.980,07 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 80,24 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

c)       ein Fehlbetrag aus den Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten sowie den Auszahlungen aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 14.943,87 EUR entstand.

 

Der Überschuss reduziert die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde, Der Finanzmittelbestand beträgt zum 31.12.2022 = 166.439,02 EUR

 

Die Haushaltssatzung 2022 sah eine Kreditaufnahme i. H. v. 54.120,00 EUR vor, die Ermächtigung wurde ins Folgejahr übertragen.

 

Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 854.335,01 EUR. Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2022 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 21.11.2023 die Belegprüfung vorgenommen.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird über das Beratungsergebnis in der Gemeinderatssitzung berichten.