Beschluss:
- Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Der Gemeinderat beschließt
a. den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Volkesfeld gem. § 113 Abs. 3 GemO aus der Sitzung vom 21.11.2023 zur Kenntnis zu nehmen,
b. den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 31.12.2022 festzustellen, das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen,
c. der Übertragung der Kreditermächtigung i. H. v. 54.120,00 EUR zuzustimmen und
d. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
2. Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2022 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Rudolf Wingender
Thomas Schmitt
Den Vorsitz
übernimmt der Beigeordnete Rudolf Schüller. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss
Markus Theisen berichtet von der Prüfung.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2022 für die Gemeinde Volkesfeld wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2022 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 18.502,58 EUR ab und verbessert sich damit um
280.747,42 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
299.250,00 EUR auswies.
Die Finanzrechnung 2022 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 12.955,96 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss von 27.980,07 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen
entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 80,24 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
c)
ein
Fehlbetrag aus den Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten sowie
den Auszahlungen aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von
14.943,87 EUR entstand.
Der Überschuss reduziert die Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde, Der Finanzmittelbestand beträgt zum 31.12.2022 = 166.439,02
EUR
Die Haushaltssatzung 2022 sah eine Kreditaufnahme i. H. v. 54.120,00 EUR
vor, die Ermächtigung wurde ins Folgejahr übertragen.
Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung auf 854.335,01 EUR. Die Einzelheiten zum Jahresabschluss
2022 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 21.11.2023 die Belegprüfung
vorgenommen.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird über das Beratungsergebnis in der Gemeinderatssitzung berichten.