Sachverhalt:

 

Das Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat auf Grund des § 110 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) i.V.m. § 111 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO), § 14 des Landesgesetzes über den Rechnungshof Rheinland-Pfalz (RHG) sowie der VV Nr. 4 zu § 14 RHG eine unvermutete Prüfung der Verbandsgemeindekasse Mendig am 10.07.2023 durchgeführt. Prüfungsschwerpunkte waren:

 

  • Kassenbestandsaufnahme
  • Organisation – Dienstanweisung
  • Datenverarbeitung
  • Zahlungsverkehr
  • Buchführung
  • Mahn- und Vollstreckungsverfahren
  • Zahlstellen

 

Der Prüfbericht wurde am 31.07.2023 vom Gemeindeprüfungsamt erstellt. Nach der Möglichkeit der Begründung und Erläuterung unserer Stellungnahme zu den gemachten Feststellungen im Prüfbericht mittels Videokonferenz am 25.10.2023, wurde die Stellungnahme der Verwaltung am 14.11.2023 dem Gemeindeprüfungsamt übersandt.

 

Mit Datum vom 21.11.2023 hat das Gemeindeprüfungsamt mitgeteilt, dass das Ausräumverfahren abgeschlossen ist, da viele Punkte bereits angegangen bzw. umgesetzt wurden. Noch offene Punkte werden im Rahmen der nächsten turnusmäßigen Kassenprüfung erneut geprüft.

 

Gemäß § 33 GemO ist der Verbandsgemeinderat über das Ergebnis überörtlicher Prüfungen zu unterrichten. Der Prüfbericht, die Stellungnahme der Verwaltung zum Bericht als auch die Abschlussmitteilung des Kreises zum Ausräumverfahren sind der Sitzungsvorlage beigefügt.