Sachverhalt:
Gemäß § 97 Absatz 1 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), in der
Fassung vom 22.12.2015, ist seit dem 01.07.2016 der Entwurf der
Wirtschaftspläne, nach Zuleitung an den Werkausschuss und den
Verbandsgemeinderat, bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die
Einwohner, verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die
Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum
Entwurf der Wirtschaftspläne innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab
Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den
Entwurf der Wirtschaftspläne darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig vom 22.11.2023. Die
Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 23.11.2023, 8:00 Uhr und endete
am 06.12.2023, 16:00 Uhr.
Alternative 1): Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.
Alternative 2): Es wurden Vorschläge eingereicht.
Die
Unterlagen werden als Tischvorlage nachgereicht.