Sitzung: 06.12.2023 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/559/2023
Beschluss:
1. Der Jahresgewinn
2022 in Höhe von 11.393,31 EUR, soll in die allgemeine Rücklage eingestellt werden.
2. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird in der vorliegenden Form beschlossen.
3. Den über- und
außerplanmäßigen Auszahlungen lt. Jahresabschluss 2022 wird nachträglich
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der
Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen „Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ ist nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO), der Eigenbetriebs-
und Anstaltsverordnung (EigAnVO) und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu führen.
Nach § 89 Abs. 1 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der
Eigenbetriebe, jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des §
319 Abs. 1, Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.
Die Prüfung für das Jahr 2022 für den Betriebszweig „Abwasserwerk“
erfolgte durch die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst
und Partner GmbH aus Koblenz.
Die gemäß Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom
22.07.1991 vorgeschriebene Schlussbesprechung hat stattgefunden.
Den Mitgliedern des Werkausschusses und des Verbandsgemeinderates liegt
der Prüfungsbericht vor. Nach den vorliegenden Unterlagen schließt die
Jahresbilanz zum 31.12.2022 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer
Bilanzsumme von 15.858.682,94 EUR ab und weist in
Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresgewinn in Höhe von 11.393,31
EUR aus.
Es wird empfohlen, den Gewinn in Höhe von 11.393,31 EUR, in die
allgemeine Rücklage einzustellen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH hat den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2022
erteilt.
In der Sitzung des Werkausschusses am 15.11.2023 wurde der
Jahresabschluss zum 31.12.2022 vorberaten.
Der Werkausschuss hat dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den
Jahresabschluss in der vorliegenden Form zu beschließen.
Die Anlagen stehen in Session/Mandatos zur Verfügung.