Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2024.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

18

Ablehnung

5

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Nach § 93 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) ist der Haushalt in jedem Jahr auszugleichen.

 

In der seinerzeitigen Verfügung der Aufsichtsbehörde zum Haushaltsplan des Jahres 2022 vom 10.12.2021 wurde darauf hingewiesen, dass für die Zukunft eine, den jeweiligen Haushaltsausgleich der Verbandsgemeinde gewährleistende Umlageerhebung zu erfolgen hat.

 

Auch in dem Schreiben des Ministerium des Innern und für Sport vom 02.05.2023 (Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht) wird deutlich gemacht, dass für die kommunalen Haushalte strenge Kriterien für die Kommunalaufsichtsbehörden zu beachten sind. Nach Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde ändern die ergänzenden Hinweise vom 12.09.2023 hieran nichts.

 

Der Haushaltsplan wurde in zwei Besprechungen mit den Fraktionsvorsitzenden/ Beigeordneten und in vier Ausschusssitzungen vorbesprochen.

 

Um den aktuellen Haushaltsplanentwurf des Jahres 2024 auszugleichen, ist für die umlagepflichtigen Kommunen ein notwendiger Verbandsgemeindeumlagesatz von 38,939218 v. H. (zuzüglich der kostenneutralen Sozialhilfeumlage von 0,389690 v. H., also insgesamt ein Umlagesatz von 39,328908 v. H.) zu entrichten.

 

Der Haushaltsplanentwurf 2024 ergibt sich wie folgt:

 

Der Haushaltsplan 2024 für die Verbandsgemeinde schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 12.562.680 EUR und bei den Aufwendungen mit 12.562.680 EUR ab. Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen Einzahlungen mit 11.925.600 EUR und bei den ordentlichen Auszahlungen mit 11.423.770 EUR ab. Es ergibt sich ein positiver Saldo von 501.830 EUR, der zur Deckung der Tilgungsleistungen sowie zur Deckung eines Teilbetrags der Investitionen herangezogen wird. Investitionen in Gesamthöhe von 3.285.420 EUR wurden entsprechend den Beratungen im Schulträger-, Feuerwehr- sowie im Bau- und Planungsausschuss u.a. für die Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen, die Schulen, die Feuerwehren, das Verwaltungsgebäude und Maßnahmen des Hochwasserschutzes berücksichtigt. Die Investitionen werden durch Zuwendungen i. H. v. 731.840 EUR finanziert. Der verbleibende negative investive Saldo von 2.553.580 EUR wird wie oben bereits erwähnt zum Teil aus dem o. g. Überschuss im ordentlichen Bereich sowie durch Aufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 2.402.100 EUR gedeckt.

 

Im Haushaltsplan 2024 sind zwei Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. insgesamt 5.650.000,00 EUR eingestellt. Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Thür werden 600.000 EUR (verteilt auf die Jahre 2025 mit 400.000,00 EUR und 2026 mit 200.000,00 EUR) berücksichtigt. Weiterhin ist ein Betrag von 5.050.000 EUR für die Errichtung einer Mensa/eines Bistros und zusätzliche Klassen-/Betreuungsräume für die Ganztagsschule in Mendig (verteilt auf das Jahr 2025 mit 2.500.000,00 EUR und 2.550.000,00 EUR für 2026) enthalten. Die Tilgungsleistungen belaufen sich auf 350.350 EUR und werden wie oben erwähnt durch den positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gedeckt.

 

Eine freie Finanzspitze kann im Haushaltsjahr 2024 i. H. v. 151.480 EUR ausgewiesen werden.

 

Der Stand der Investitionskredite beläuft sich Ende 2024 auf voraussichtlich 5.636.660,54 EUR.

 

Die Umlage beträgt entsprechend der Steuerkraft 6.937.090 EUR. Die Umlage verringert sich um rd. 284.010 EUR gegenüber der endgültigen Berechnung des Vorjahres. Die Schlüsselzuweisung B beträgt 823.250 EUR, die Zuweisung für Zentrale Orte beläuft sich auf 149.680 EUR. Es handelt sich hierbei um vorläufige Berechnungen, die jedoch auf den Orientierungsdaten vom 09.11.2023 beruhen.

 

Der Haushaltsplan wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.11.2023 vorberaten und dem Rat einstimmig bei zwei Enthaltungen zur Annahme vorgelegt.

 

Die Beträge in § 4 der Haushaltssatzung wurden nachträglich angepasst.

 

Über mögliche Vorschläge der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.