Beschluss:
zur Alternative 1): Der Verbandsgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gem. § 97 Abs. 1 GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist
ab 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen
Anlagen nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur
Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist
öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis
berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des
Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab
Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den
Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig vom 22.11.2023. Die
Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 23.11.2023, 08.00 Uhr und endet
am 06.12.2023, 16.00 Uhr.
Alternative 1): Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.
Alternative 2): Es wurden Vorschläge eingereicht.
Die Unterlagen werden als Tischvorlage nachgereicht.