Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, dem vorliegenden Haushaltsplan mit den nachfolgenden Änderungen zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen:

 

 

Buchungsstelle

Begründung

Ansatz alt

Ansatz neu

111000-523800

Bedarf für die Anschaffung von geringwertigen Vermögensgegenständen unter 1.000 EUR netto – Mehrbedarf in 2024 zur Anschaffung eines Multifuktionsgerätes

250,00

1.250,00

111000-562490

Pflege Homepage bzw. Internetauftritt der Gemeinde

300,00

1.000,00

114300-071810-11-2

Bedarf für die Anschaffung eines Streuers (gestrichen)

8.000,00

0,00

114300-071820-11-2

Bedarf für die Anschaffung eines Schneeräumschildes (gestrichen)

4.500,00

0,00

252200-563900

vorsorglicher Ansatz für die Erstellung und Unterhaltung eines Dorfarchiv (neue Leistung)

0,00

3.000,00

281001-563900

Vorsorglicher Ansatz für Veranstaltungen wie z. B. Karnevalsfeier u .a.

600,00

1.500,00

573104-523380

Vorsorglicher Ansatz für die Unterhaltung der Brunnen. Mehrbedarf in 2024 zur Umgestaltung der Brunnenanlage am Dorfplatz

500,00

5.500,00

 

Anpassung der Forderung gegenüber der VG Mendig (gem obiger Änderungen)

182.120,00

164.020,00

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2024 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge 4.409.290 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 3.924.310 EUR. Es ergibt sich ein Jahresüberschuss i. H. v. 484.980 EUR, der insbesondere auf die Erträge aus den Grundstücksveräußerungen im Neubaugebiet „Gänsehalsstraße“ zurückzuführen ist. Die Nettobelastung bei den Abschreibungen/Auflösung der Sonderposten beträgt 98.910 EUR.

 

Die der Berechnung der Umlagen zu Grunde liegende Steuerkraftmesszahl hat sich gegenüber der endgültigen Festsetzung des Vorjahres um 49.096 EUR erhöht. Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Umlage für die Aufwendungen der Sozialhilfe (0,389690 v. H.) im Haushaltsplan veranschlagt. Die Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat erfolgt am 06.12.2023. Die Umlage beträgt 39,328908 v. H. und reduziert sich um 0,035536 v. H. gegenüber dem Vorjahr.

 

Eine Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ist i. H. v. 93.360 EUR notwendig. Eine Auflösung erfolgt im Folgejahr 2025 in gleicher Höhe.

 

Der Gesamtbetrag der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt 5.320.510 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und –auszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 370.420 EUR. Für den ausgewiesenen Saldo gelten die zuvor beim Ergebnishaushalt gemachten Erläuterungen, soweit sie zahlungswirksam sind.

 

Den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 1.662.430 EUR stehen Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen, Beiträgen und Grabnutzungsentgelten i. H. v. 1.535.730 EUR gegenüber. Somit verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 126.700 EUR.

 

Zu den Investitionsmaßnahmen zählen insbesondere der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden an Straßen (Neuveranschlagung), der Einbau einer Klimaanlage und die Ausstattung des Bistros und eines neuen Gruppenraumes im Kindergarten, Vermessungskosten, fiktive Erschließungsbeiträge für und Restbedarf zur Gesamterschließung des Neubaugebietes „Gänsehalsstraße“ (tlw. Neuveranschlagung), der Bedarf zum Ausbau der Straße „In den Forstwiesen (von Tanzbergstraße bis Höhenweg), der Kostenanteil der Ortsgemeinde am Breitbandausbau und am Neubau der L82 (jeweils Neuveranschlagung), die Herstellung von Wasser- und Kanalanschlüssen auf einem Gewerbegrundstück (Neuveranschlagung) sowie der Bedarf zur Anschaffung eines Notstromaggregates (Neuveranschlagung).

 

Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 370.420 EUR reicht aus, um die Tilgungsleistungen i. H. v. 61.600 EUR zu finanzieren. Per Saldo verbleiben positive Finanzmittel i. H. v. 308.820 EUR. Diese decken den investiven Fehlbetrag i. H. v. 126.700 EUR in Gänze ab. Es verbleiben Finanzmittel i. H. v. 182.120 EUR, die die Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde Mendig in gleicher Höhe erhöhen. Die Forderung gegenüber der Verbandsgemeinde Mendig beträgt zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.894.357,80 EUR.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.