Sitzung: 29.11.2023 Haupt- und Finanzausschuss Bell
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 008/236/2023
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat, dem vorliegenden Haushaltsplan mit den nachfolgenden
Änderungen zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung unter
Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung
zu beschließen:
Buchungsstelle |
Begründung |
Ansatz alt |
Ansatz neu |
111000-523800 |
Bedarf für die Anschaffung von geringwertigen Vermögensgegenständen unter 1.000 EUR netto – Mehrbedarf in 2024 zur Anschaffung eines Multifuktionsgerätes |
250,00 |
1.250,00 |
111000-562490 |
Pflege Homepage bzw. Internetauftritt der Gemeinde |
300,00 |
1.000,00 |
114300-071810-11-2 |
Bedarf für die Anschaffung eines Streuers (gestrichen) |
8.000,00 |
0,00 |
114300-071820-11-2 |
Bedarf für die Anschaffung eines Schneeräumschildes (gestrichen) |
4.500,00 |
0,00 |
252200-563900 |
vorsorglicher Ansatz für die Erstellung und Unterhaltung eines Dorfarchiv (neue Leistung) |
0,00 |
3.000,00 |
281001-563900 |
Vorsorglicher Ansatz für Veranstaltungen wie z. B. Karnevalsfeier u .a. |
600,00 |
1.500,00 |
573104-523380 |
Vorsorglicher Ansatz für die Unterhaltung der Brunnen. Mehrbedarf in 2024 zur Umgestaltung der Brunnenanlage am Dorfplatz |
500,00 |
5.500,00 |
|
Anpassung der Forderung gegenüber der VG Mendig (gem obiger Änderungen) |
182.120,00 |
164.020,00 |
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Gem. § 1 der Haushaltssatzung 2024 beträgt der Gesamtbetrag der Erträge
4.409.290 EUR und der Gesamtbetrag der Aufwendungen 3.924.310 EUR. Es ergibt
sich ein Jahresüberschuss i. H. v. 484.980 EUR, der insbesondere auf die
Erträge aus den Grundstücksveräußerungen im Neubaugebiet „Gänsehalsstraße“
zurückzuführen ist. Die Nettobelastung bei den Abschreibungen/Auflösung der
Sonderposten beträgt 98.910 EUR.
Die der Berechnung
der Umlagen zu Grunde liegende Steuerkraftmesszahl hat sich gegenüber der
endgültigen Festsetzung des Vorjahres um 49.096 EUR erhöht. Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung
der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Umlage
für die Aufwendungen der Sozialhilfe (0,389690 v. H.) im Haushaltsplan veranschlagt.
Die Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat erfolgt am 06.12.2023. Die Umlage
beträgt 39,328908 v. H. und reduziert sich um 0,035536 v. H. gegenüber dem
Vorjahr.
Eine Einstellung
in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ist i.
H. v. 93.360 EUR notwendig. Eine Auflösung erfolgt im Folgejahr 2025 in
gleicher Höhe.
Der Gesamtbetrag
der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt beträgt 5.320.510 EUR. Aus den
laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der
Zinsein- und –auszahlungen ergibt sich ein positiver Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen von 370.420 EUR. Für den ausgewiesenen Saldo gelten die
zuvor beim Ergebnishaushalt gemachten Erläuterungen, soweit sie zahlungswirksam
sind.
Den Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit i. H. v. 1.662.430 EUR stehen Einzahlungen aus
Grundstücksveräußerungen, Beiträgen und Grabnutzungsentgelten i. H. v.
1.535.730 EUR gegenüber. Somit verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 126.700 EUR.
Zu den
Investitionsmaßnahmen zählen insbesondere der Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden an Straßen (Neuveranschlagung), der Einbau einer Klimaanlage und die
Ausstattung des Bistros und eines neuen Gruppenraumes im Kindergarten,
Vermessungskosten, fiktive Erschließungsbeiträge für und Restbedarf zur
Gesamterschließung des Neubaugebietes „Gänsehalsstraße“ (tlw.
Neuveranschlagung), der Bedarf zum Ausbau der Straße „In den Forstwiesen (von
Tanzbergstraße bis Höhenweg), der Kostenanteil der Ortsgemeinde am
Breitbandausbau und am Neubau der L82 (jeweils Neuveranschlagung), die
Herstellung von Wasser- und Kanalanschlüssen auf einem Gewerbegrundstück
(Neuveranschlagung) sowie der Bedarf zur Anschaffung eines Notstromaggregates
(Neuveranschlagung).
Der positive Saldo
der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 370.420
EUR reicht aus, um die Tilgungsleistungen i. H. v. 61.600 EUR zu finanzieren.
Per Saldo verbleiben positive Finanzmittel i. H. v. 308.820 EUR. Diese decken
den investiven Fehlbetrag i. H. v. 126.700 EUR in Gänze ab. Es verbleiben
Finanzmittel i. H. v. 182.120 EUR, die die Forderung gegenüber der
Verbandsgemeinde Mendig in gleicher Höhe erhöhen. Die Forderung gegenüber der
Verbandsgemeinde Mendig beträgt zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.894.357,80
EUR.
Im Übrigen wird auf den
vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.