Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) hat die Werkleitung den Verbandsvorsteher und den Werkausschuss spätestens zum 30.09. über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.

 

Der Zwischenbericht zum 30.09.2023 wurde von der Buchhaltung erstellt. Die Planansätze lt. Erfolgsplan wurden eingehalten. Die Gebühren können für das Jahr 2023 in gleicher Höhe bestehen bleiben.

 

Stand der Investitionen lt. Vermögensplan 2023:

 

 

Konto

Bezeichnung

Planansatz 2023

Stand 30.09.2023

Prognose 31.12.2023

Abweichung Plan / Prognose

Bemerkung

03514

Leitungsnetz

 

 

 

 

 

 

Erschließung Stichstraße (neue Gewerbeflächen)

120.000,00 €

0,00 €

0,00 €

120.000,00 €

Maßnahme wird verschoben

 

Erschließung Gewerbegebiet Süd (Verdämmung)

30.000,00 €

0,00 €

0,00 €

30.000,00 €

Maßnahme fällt weg

 

 

 

 

 

 

 

Summe Konto

 

150.000,00 €

0,00 €

0,00 €

150.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtergebnis:

 

150.000,00 €

0,00 €

0,00 €

150.000,00 €