Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jahresgewinn 2022 in Höhe von 18.032,78 EUR soll in die allgemeine Rücklage eingestellt werden.

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

       X

Zustimmungen

      ./.

Ablehnung

      ./.

Stimmenenthaltungen

      ./.

 


Sachverhalt:

 

Der Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen „Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO), der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu führen.

 

Nach § 89 Abs. 1 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der Eigenbetriebe jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.

 

Die Prüfung für das Jahr 2022 für den Betriebszweig „Abwasserwerk“ erfolgte durch die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst u. Partner GmbH aus Koblenz. Die nach Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 vorgeschriebene Schlussbesprechung hat stattgefunden.

 

Den Mitgliedern des Werkausschusses und der Verbandsversammlung liegt eine Entwurfsfassung des Prüfungsberichtes vor. Nach den vorliegenden Unterlagen schließt die Jahresbilanz zum 31.12.2022 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 1.997.897,58 EUR ab und weist in Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresgewinn in Höhe von 18.032,78 EUR aus.

 

Es wird empfohlen, den Gewinn in Höhe von 18.032,78 EUR in die allgemeine Rücklage einzustellen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst u. Partner GmbH hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2022 erteilt.

 

In der Sitzung des Werkausschusses am 23.11.2023 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2022 vorberaten.