Sitzung: 23.11.2023 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 965/095/2023
Beschluss:
Der Jahresgewinn 2022 in Höhe von 18.032,78 EUR soll in die
allgemeine Rücklage eingestellt werden.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird in der
vorliegenden Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der
Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen „Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ ist nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO), der Eigenbetriebs- und
Anstaltsverordnung (EigAnVO) und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu
führen.
Nach § 89 Abs. 1 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der
Eigenbetriebe jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319
Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.
Die Prüfung für das Jahr 2022 für den Betriebszweig „Abwasserwerk“
erfolgte durch die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst
u. Partner GmbH aus Koblenz. Die nach Landesverordnung über die Prüfung
kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 vorgeschriebene Schlussbesprechung hat
stattgefunden.
Den Mitgliedern des Werkausschusses und der Verbandsversammlung liegt
eine Entwurfsfassung des Prüfungsberichtes vor. Nach den vorliegenden
Unterlagen schließt die Jahresbilanz zum 31.12.2022 auf der Aktiv- und
Passivseite mit einer Bilanzsumme von 1.997.897,58 EUR ab und weist in
Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresgewinn in Höhe von 18.032,78
EUR aus.
Es wird empfohlen, den Gewinn in Höhe von 18.032,78 EUR in die allgemeine
Rücklage einzustellen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst u. Partner GmbH hat den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2022 erteilt.
In der Sitzung des Werkausschusses am 23.11.2023 wurde der
Jahresabschluss zum 31.12.2022 vorberaten.