Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2024.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

       X

Zustimmungen

      ./.

Ablehnung

      ./.

Stimmenenthaltungen

      ./.

 

 


Sachverhalt:

 

Die im Haushaltsplan eingestellten Aufwendungen/Auszahlungen orientieren sich am voraussichtlich entstehenden Bedarf im Haushaltsjahr 2024.

 

Die Festsetzung der Verbandsumlage, entsprechend § 9 der Verbandsordnung, bemisst sich nach der Höhe der ordentlichen Ein- und Auszahlungen und der Investitionsauszahlungen. Der Bedarf wurde um die bewilligten bzw. in Aussicht gestellten Zuweisungen des Landes, des Investors und dem Vorteilsausgleich vermindert.

 

Grundlage sämtlicher Veranschlagungen, außer den Aufwendungen der Geschäftsführung, ist die mit den Ministerien und dem Investor abgestimmte Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung des Zweckverbandes wird auf 567.000 EUR festgesetzt, der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird ebenfalls auf 567.000 EUR festgesetzt.

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird für das Sondervermögen Eigenbetrieb Wasserwerk auf 400.000 EUR und das Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasserwerk auf 800.000 EUR festgesetzt.

 

Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2024 schließt im Ergebnishaushalt bei Erträgen von 471.890 EUR und Aufwendungen mit 471.480 EUR ab. Es entsteht ein Jahresüberschuss von 410 EUR.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen mit je 390.000 EUR ab. Es werden Investitionen in Höhe von 238.500 EUR getätigt, die über Zuweisungen und die Verbandsumlage finanziert werden.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.