Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Bürgermeister verpflichtet die Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, entsprechend den VV Nr. 5 zu § 46 i. V. m. § 30 Abs. 2 GemO namens der Verbandsgemeinde Mendig durch Handschlag. Gleichzeitig weist er auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, vornehmlich der Schweige- und Treuepflicht sowie auf die Ausübung des Amtes nach Gewissensüberzeugung, hin.

 

Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören:

Andrea Hahne

Alexander Rausch