Sitzung: 02.11.2023 Schulträgerausschuss VG
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Bürgermeister verpflichtet die
Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat angehören, entsprechend den VV Nr. 5 zu
§ 46 i. V. m. § 30 Abs. 2 GemO namens der Verbandsgemeinde Mendig durch
Handschlag. Gleichzeitig weist er auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer
Pflichten, vornehmlich der Schweige- und Treuepflicht sowie auf die Ausübung
des Amtes nach Gewissensüberzeugung, hin.
Ausschussmitglieder, die nicht dem Rat
angehören:
Andrea Hahne
Alexander Rausch