Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Werkausschuss nimmt den vorgestellten Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis. Unter dem Vorbehalt einer Förderbewilligung wird der Werkleiter ermächtigt, den Auftrag zum Bau der Pumpstation im Hochbehälter Hochkreuz im Rahmen der Ersatzwasserversorgung WVZ an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 


Sachverhalt:

Auf die bisherigen Beratungen wir Bezug genommen.

 

Nachdem im Dezember 2022 die Zweckvereinbarung zwischen dem Wasserversorgungs-Zweckverband Maifeld-Eifel (WVZ) und der Verbandsgemeinde Mendig über den Aufbau und den Betrieb einer gemeinsamen Ersatzwasserversorgung unterzeichnet wurde, erfolgt als nächstes die Umsetzung der folgenden fünf Teilmaßnahmen:

 

1)      Pumpstation Wasserwerk Kruft                                       Status: bauliche Umsetzung

2)      Pumpstation Hochbehälter Hochkreuz                          Status: Ausführungsplanung

3)      Pumpstation Tiefbrunnen Obermendig                        Status: Vorplanung

4)      Notversorgungsleitung Obermendig                              Status: In der Vergabe

5)      Pumpstation Hochbehälter Gänsehals                          Status: Grundlagenermittlung

 

Für die Teilmaßnahme 2 (Pumpstation Hochbehälter Hochkreuz) wurde zwischenzeitlich der entsprechende Förderantrag beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz gestellt, der eine Förderung bis zu 60% vorsieht.

 

Die Kostenberechnung der Baumaßnahme beläuft sich auf 840.000 € (netto) von denen gemäß der Zweckvereinbarung 616.000 € (73,3 %) durch den WVZ und 224.000 € (26,7 %) durch das Wasserwerk der VG Mendig getragen werden.

 

Da es sich beim Hochbehälter Hochkreuz um eine Wasserversorgungsanlage des Wasserwerks Mendig handelt, obliegt diesem nach der vorliegenden Zweckvereinbarung auch die Federführung in der Ausschreibung und der Baudurchführung (Bauleitung). Nach Fertigstellung der Anlagen gehen die neuen Anlagen in den Besitz des Wasserwerks der Verbandsgemeinde Mendig über.

 

Die Planung der Baumaßnahme ist weitestgehend abgeschlossen, sodass in Kürze, nach erfolgter Billigung des Förderantrages, die Ausschreibung veröffentlicht werden kann. Nach erfolgter Ausschreibung und Submission muss der aktualisierte Förderantrag, mit angepassten Investitionskosten, eingereicht werden. Auf dieser Grundlage erfolgen dann die weitere Antragsprüfung und die Bewilligung der Fördermittel. Mit einer Bewilligung wird innerhalb von drei bis vier Wochen nach Antragsaktualisierung gerechnet.

 

Um ein unnötiges Überschreiten der Bindefrist von 30 Tagen nach erfolgter Submission auszuschließen, sollte der Werkleiter zur Auftragsvergabe ermächtigt werden.