Sitzung: 15.11.2023 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 961/028/2023
Beschluss:
Die Jahresbilanz zum 31.12.2022 schließt auf der Aktiv- und Passivseite
mit einer Bilanzsumme von 411.007,81 EUR ab und weist in Übereinstimmung
mit der Jahreserfolgsrechnung ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2022 wird in der vorliegenden Form festgestellt. Den
über- und außerplanmäßigen Ausgaben lt. Jahresabschluss 2022 wird nachträglich
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Zweckverband „Zentralkläranlage Mendig“ wird nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung (GemO), der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)
und des Landesgesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG) geführt.
Nach § 89 Abs. 1 der GemO ist der Jahresabschluss jährlich durch
sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 des
Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Prüfung für das Jahr 2022 erfolgte durch die
damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH,
Koblenz.
Hinsichtlich der gem.
Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991
vorgeschriebenen Schlussbesprechung wird auf Tagesordnungspunkt 1
verwiesen.
Den Mitgliedern der Verbandsversammlung wurde eine Entwurfsfassung des
Prüfungsberichtes zugesandt. Den Verbandsgemeindeverwaltungen Mendig und
Vordereifel liegt eine komplette Ausfertigung vor.
Nach den vorliegenden Unterlagen schließt die Jahresbilanz zum
31.12.2022 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 411.007,81
EUR ab und weist in Über-einstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung ein
ausgeglichenes Jahresergebnis aus.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes sind geordnet.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
Es wird empfohlen, die Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Verbandsversammlung vorzunehmen.