Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erfolgt die Unterrichtung des Gemeinderates über den Stand des Haushaltsvollzugs während des Haushaltsjahres nach den örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde. Über das Erreichen der Finanz- und Leistungsziele soll der Gemeinderat zum 30. Juni […] spätestens zwei Monate nach dem [jeweiligen] Stichtag unterrichtet werden.

 

Die Vorschriften zur Berichtspflicht finden aufgrund § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. § 116 Abs. 1 GemO entsprechend für die Zweckverbände Anwendung.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erfolgt eine Unterrichtung der Verbandsversammlung jährlich zum Stichtag 30.09.

 

Die Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Verbandsversammlung am 09.11.2022 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 07.12.2022. Die Haushaltssatzung wurde am 20.12.2022 bekannt gemacht.

 

Ausführliche Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 30.09.2023 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Weiterhin ist ein Auszug der Finanzrechnung mit Konten zum Stichtag 30.09.2023 beigefügt.