Sitzung: 08.11.2023 Verbandsversammlung FVZVB RM
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 964/041/2023
Beschluss:
zur Alternative 1): Die Verbandsversammlung nimmt dies zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) sind entsprechend § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit auf die Zweckverbände anzuwenden; dementsprechend auch die Vorschriften zur Aufstellung des Haushaltsplanes.
Gem. § 97 Abs. 1 GemO in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab dem 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an die Verbandsversammlung bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner der beteiligten Verbandsmitglieder verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Ein Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen.
Die Bekanntmachung über die
Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgte in der
Mendiger Zeitung vom 25.10.2023. Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen
begann am 26.10.2023, 8.00 Uhr und endete am 08.11.2023, 16.00 Uhr.
Alternative 1): Von den Einwohnern wurden keine
Vorschläge eingereicht.
Alternative 2): Es wurden Vorschläge eingereicht.
Die Unterlagen werden als
Tischvorlage nachgereicht.