Sitzung: 08.11.2023 Verbandsversammlung FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/040/2023
Beschluss:
Die Verbandsversammlung stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2024 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der
Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2024.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Sachverhalt:
Seit dem
Jahr 2023 sind die Aufsichtsbehörden dazu angehalten, die Haushalte kritischer
zu betrachten und auf die Einhaltung des Ausgleiches hin genauer zu überprüfen.
Unausgeglichene Haushalte dürften nicht mehr genehmigt werden. Die derzeitigen
Preissteigerungen liefern keinen Ausnahmegrund. Die Umlage muss so angepasst
werden, dass Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgeglichen sind.
Der Haushaltsplan für den Fremdenverkehrszweckverband „Riedener Mühlen“
schließt im Ergebnishaushalt sowohl bei den Erträgen als auch bei
den Aufwendungen mit 120.560 EUR ab und ist ausgeglichen.
Das Eigenkapital bleibt unverändert und beträgt voraussichtlich zum
31.12.2024 = 220.660,90 EUR.
Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen und somit der Überschuss in diesem Bereich 12.060 EUR.
Die Auszahlungen für geplante Investitionen betragen 63.700 EUR.
Folgende Maßnahmen sind veranschlagt:
Herstellung der Wegebeleuchtung entlang des
Waldsees bis Langenbahn (Ansatz 61.700 EUR): Es erfolgt eine Übertragung der im
Vorjahr nicht in Anspruch genommenen Mittel (15.000 EUR) ins Folgejahr gem. §
17 GemHVO. Für die Gesamtmaßnahme stehen somit Mittel von voraussichtlich
insgesamt 76.700 EUR zur Verfügung.
Des weiteren ist ein Betrag von 2.000 EUR
für Kleinmaßnahmen berücksichtigt.
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden i. H. v. 1.000 EUR
veranschlagt für einen Zuschuss der WFG für Kleinmaßnahmen sowie in 2024 für
den Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Rieden für die Herstellung der
Wegebeleuchtung entlang des Waldsees bis Langenbahn i. H. v. 5.000 EUR.
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt
-57.700 EUR und wird durch die Verwendung des positiven Saldos im ordentlichen
Bereich (12.060 EUR) sowie durch die Aufnahme eines Investitionskredites
(45.640 EUR) abgedeckt.
Gerne wären mehr Unterhaltungsarbeiten und investive Maßnahmen durchgeführt worden, aber aufgrund der Notwendigkeit des Haushaltsausgleiches und der damit einhergehenden Auswirkungen auf die Höhe der Verbandsumlage werden die Ausgaben so gering wie möglich gehalten. Parallel dazu werden Mehrerträge bei den Parkgebühren berücksichtigt. Die allgemeinen Preissteigerungen erschweren es zusätzlich, einen ausgeglichenen Haushalt zu erstellen.
Zur
Kostenminimierung wurde von der Ausführung folgender Maßnahmen abgesehen:
- Herstellung eines Fahrradparkplatzes einschl. Pflasterarbeiten (2.000
EUR).
- Errichtung einer E-Bike-Ladestation mit Akkuladeschrank für abnehmbare
Akkus,
angrenzend am Festplatzanschluss am
Eingang der Liegewiese neben den vorhandenen
Fahrradbügeln (8.000 EUR).
- Beschilderung für ein Parkleitsystem: Die DIN Vorgaben des LBM würden
zu Mehraus-
gaben in Höhe von 6.500 EUR führen und
die Schilder sich aufgrund Ihrer Größe nicht
mehr harmonisch in das
Landschaftsbild einfügen.
Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.