Beschluss:

 

1.       Feststellung des Jahresabschlusses 2022

 

Die Verbandsversammlung beschließt

 

    1. den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen gem. § 113 Abs. 3 GemO aus der Sitzung vom 08.11.2023 zur Kenntnis zu nehmen
    2. den Jahresabschluss des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen zum 31.12.2022 festzustellen und den entstandenen Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen

3.    der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 41.500,00 EUR für die Herstellung der Wegebeleuchtung entlang des Waldsees bis Langenbahn (40.000 EUR) sowie für die Beschilderung für ein Parkleitsystem (1.500 EUR) zuzustimmen

    1. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 

2.    Entlastungserteilung

 

Dem Verbandsvorsteher und seinen Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2022 erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                   ./.


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Jörg Lempertz

Andreas Doll

Rudolf Wingender

 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss per 31.12.2022 für den Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss von 5.824,53 EUR ab und verbessert sich damit um 35.594,53 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 29.770,00 EUR auswies.

 

Die Finanzrechnung 2022 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 9.443,57 EUR aus, wovon

·         ein Überschuss von 17.002,04 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand und

·         ein Fehlbetrag von 7.558,47 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt.

 

Die Haushaltssatzung 2022 sah keine Kreditaufnahme vor.

 

Von den nicht in Anspruch genommenen Veranschlagungen erfolgten Übertragungen ins Haushaltsjahr 2023 im investiven Bereich mit insgesamt 41.500,00 EUR.

 

Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der Ergebnisrechnung auf 220.660,90 EUR.

Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2022 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht sowie den Übersichten zu entnehmen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vor der Verbandsversammlung eine Belegprüfung vorgenommen und wird in seiner öffentlichen Sitzung über den Beschluss zur Prüfung des Jahresabschlusses abstimmen.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird in der Versammlung über das Ergebnis informieren.