Sitzung: 08.11.2023 Verbandsversammlung FVZVB RM
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 964/034/2023
Sachverhalt:
Zur Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
ist eine Übertragbarkeit gem. Nr. 6 der VV zu § 17 GemHVO nicht gesondert zu
beschließen, da diese gesetzlich besteht und ein Beschluss hierfür entbehrlich
ist. Dennoch ist der Versammlung eine konkrete Auflistung vorzulegen, ob und in
welcher Höhe konkrete Übertragungen erfolgt sind.
Folgende Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind vom Haushaltsjahr 2021 auf das Haushaltsjahr 2022 und weiter auf das Haushaltsjahr 2023 übertragen worden:
Buchungsstelle Betrag wofür ___________________ __
575402.048700.2.21 40.000,00 EUR Herstellung der Wegebeleuchtung entlang des Waldsees bis Langenbahn
575402.082190.2.14 1.500,00 EUR Beschilderung für ein Parkleitsystem