Sachverhalt:
Zum 15.11.2024 endet die Amtszeit
des stellvertretenden Wehrleiters Hermann-Peter Heuft. Das Amt des stellvertretenden Wehrleiters gemäß § 14 Landesgesetz über
den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und
Katastrophenschutzgesetz -LBKG-) frühzeitig vor Ablauf der Amtszeit des
Stelleninhabers neu zu wählen um eine gute Übergabe und Einarbeitung zu
gewährleisten.
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 LBKG „bestellt der
Bürgermeister der Verbandsgemeinde die Wehrlehrleiterin oder den Wehrleiter
sowie einen oder mehrere Vertreter, nach Wahl durch die Wehrführerinnen und
Wehrführer der Verbandsgemeindeangehörigen.“ Nach § 14 Abs. 2 LBKG „findet
diese Wahl in Versammlung aller Wahlberechtigten statt, Wahlberechtigt sind in
den Fällen des Absatzes 1 Satz 4 Nr. 2 die Führer der örtlichen
Feuerwehreinheit (Wehrführer). Im Verhinderungsfall entfällt das Stimmrecht auf
den stv. Führer der örtlichen Feuerwehreinheit (stv. Wehrführer)
In der Wahlversammlung vom 09.10.2023 wurde Herr Tim Skubch, Wehrführer der Feuerwehr Thür, einstimmig zum stv. Wehrleiter gewählt. Zum Zeitpunkt der Wahl fehlte Herrn Skubch die nötige Qualifikation des Verbandsführers, welche er aber bereits am 13.10.2023 erfolgreich an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz absolvieren konnte.
Herr Skubch erfüllt nunmehr die formellen
Voraussetzungen, um in das Amt des stellvertretenden Wehrführers bestellt und
eingeführt zu werden.
In der Sitzung
des Feuerwehrausschusses des Verbandsgemeinderats Mendig am 02.11.2023 ernennt
der Bürgermeister Herrn Tim Skubch mit Wirkung vom 02.11.2023 auf die Dauer von
zehn Jahren – höchstens jedoch bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze
– zum Stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der
Verbandsgemeinde Mendig. Die Ernennung erfolgt unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Zeit vom 02.11.2023 bis
01.11.2033. Anschließend leistet Herr Skubch seinen Diensteid.