Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Zum 15.11.2024 endet die Amtszeit des stellvertretenden Wehrleiters Hermann-Peter Heuft. Das Amt des stellvertretenden Wehrleiters gemäß § 14 Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz -LBKG-) frühzeitig vor Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers neu zu wählen um eine gute Übergabe und Einarbeitung zu gewährleisten.

 

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 LBKG „bestellt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde die Wehrlehrleiterin oder den Wehrleiter sowie einen oder mehrere Vertreter, nach Wahl durch die Wehrführerinnen und Wehrführer der Verbandsgemeindeangehörigen.“ Nach § 14 Abs. 2 LBKG „findet diese Wahl in Versammlung aller Wahlberechtigten statt, Wahlberechtigt sind in den Fällen des Absatzes 1 Satz 4 Nr. 2 die Führer der örtlichen Feuerwehreinheit (Wehrführer). Im Verhinderungsfall entfällt das Stimmrecht auf den stv. Führer der örtlichen Feuerwehreinheit (stv. Wehrführer)

 

In der Wahlversammlung vom 09.10.2023 wurde Herr Tim Skubch, Wehrführer der Feuerwehr Thür, einstimmig zum stv. Wehrleiter gewählt. Zum Zeitpunkt der Wahl fehlte Herrn Skubch die nötige Qualifikation des Verbandsführers, welche er aber bereits am 13.10.2023 erfolgreich an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz absolvieren konnte.

 

Herr Skubch erfüllt nunmehr die formellen Voraussetzungen, um in das Amt des stellvertretenden Wehrführers bestellt und eingeführt zu werden.

 

In der Sitzung des Feuerwehrausschusses des Verbandsgemeinderats Mendig am 02.11.2023 ernennt der Bürgermeister Herrn Tim Skubch mit Wirkung vom 02.11.2023 auf die Dauer von zehn Jahren – höchstens jedoch bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze – zum Stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Mendig. Die Ernennung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die Zeit vom 02.11.2023 bis 01.11.2033. Anschließend leistet Herr Skubch seinen Diensteid.