Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf die bisherigen
Informationen in Bezug auf das Projekt. In der heutigen Vorlage möchten wir über
die weiteren Entwicklungen berichten.
Bewerbung
Aufgrund der positiven Entscheidung des
rheinland-pfälzischen Kabinetts im Jahr 2022, bei dem sich das Mühlsteinrevier
gegen die „Sayner Hütte“ und die „historischen Weinberglagen an der Mosel“
durchgesetzt hatte, wurden wir als Bewerbung des Landes Rheinland-Pfalz auf
Bundesebene gelistet. Jedes Bundesland konnte bis zu 2 Bewerbungen abgeben. Da
nicht alle Bundesländer von ihrem Recht und der Anzahl Gebrauch gemacht haben,
haben sich insgesamt 21 Kandidaten zur Aufnahme auf die Tentativliste beworben.
Mitbewerber sind u.a. der Olympiapark in München, der Justizpalast Nürnberg,
die Rundlingsdörfer im Wendland oder die Stätten des Meissner Porzellans.
Entscheidendes deutsches Gremium für die
Zulassung eines Antrags nach Paris ist die Kultusministerkonferenz (KMK). Diese
hat eine sogenannte Bundesfachkommission eingesetzt, deren Bewertung die
Grundlage für die Erstellung der deutschen Tentativliste ist. Die KMK wählt
aufgrund der Empfehlungen der Kommission sieben Bewerber aus, die die
Tentativliste 2025-2032 bilden. Diese Liste wird als Rangliste gebildet. Der
Bewerber auf dem ersten Platz darf sich 2025 als Erster bei der
UNESCO-Kommission in Paris bewerben, der zweite 2026, der dritte 2027 usw.
Die Bundesfachkommission hat das
Mühlsteinrevier bereits im Juli 2022 besucht. Bereist wurden alle fünf
Bestandteile mit ihren zugeordneten Themenfeldern. In einem Abschlussgespräch
wurden Fragen, die die Mitglieder zum Projekt hatten, beantwortet.
Die Bundesfachkommission hat nach der
Bereisung aller Bewerberstätten mehrfach getagt und ist zu einer Entscheidung
gekommen.
Die entscheidende Sitzung der
Kultusministerkonferenz erfolgt am Donnerstag, dem 12. Oktober 2023. Dann
werden die Ergebnisse der Auswahl und mithin die sieben Teilnehmer der
Tentativliste öffentlich präsentiert.
Organisation
Im Falle eines positiven Votums der
Kultusministerkonferenz gilt es, die bevorstehenden Aufgaben in der
bestmöglichen Organisation zu meistern. Geprüft wurden dabei die Einrichtung
eines Zweckverbandes, eines eingetragenen Vereins, einer GmbH und einer Anstalt
öffentlichen Rechts. Die interne Prüfung favorisierte den Zweckverband, dessen
Strukturen u.E. als einzige Form die politische Mitbestimmung in angemessener
Form würdigt.
Extern wurde die Kommunalberatung
Rheinland-Pfalz mit einer ergebnisoffenen Prüfung beauftragt. Die Kommunalberatung
Rheinland-Pfalz ist das
Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen des Gemeinde- und Städtebundes
Rheinland-Pfalz. Die Kommunalberatung liefert Antworten zu u.a.
verwaltungsspezifischen Fragestellungen. Bei der Umsetzung von modernen
Verwaltungsprozessen sowie beim Aufbau von neuen Finanzierungs- und
Organisationsstrukturen bietet die Kommunalberatung ebenso kompetente
Hilfestellungen.
Auch die Kommunalberatung kam zu dem
Ergebnis, für unseren Bereich die Einrichtung eines Zweckverbandes zu
favorisieren. Eine entsprechende
Verbandsordnung wurde bereits entworfen und den Belangen des Projekts
angepasst.
Die Beratungen und Beschlussfassungen zur
Organisationsstruktur können finalisiert werden, sobald die Entscheidung der
Kultusministerkonferenz vorliegt.
Geschäftsstelle
Bei positiver Entscheidung der
Kultusministerkonferenz, ist der hiesige Antrag der UNESCO-Kommission in Paris
vorzulegen. Die Antragsunterlagen bestehen - im Gegensatz zum Basisantrag – aus
Nominierungsdossier, Managementplan, Karten- und Bildmaterial; mit insgesamt
ca. 1.000 Seiten Umfang und darüber hinaus noch in zwei weitere Sprachen
übersetzt.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen wurde
bereits mit der Ausarbeitung der vorgenannten Antragsunterlagen begonnen. Da
der Arbeitskreis diese Mammutaufgabe nicht allein zu stemmen vermag, hat man
sich gemeinsam darauf verständigt personell aufzustocken. In einer
Ausschreibung hat man für die Antragserstellung wissenschaftlich qualifizierte
Mitarbeiter gesucht.
Insgesamt 11 Bewerbungen aus dem
wissenschaftlichen Bereich gingen bei uns ein. Für die Projektleitung bewarben
sich drei Personen und für die wissenschaftliche Stelle acht Personen.
An den Vorstellungsgesprächen nahmen neben
den drei Bürgermeistern der Stadt Mayen und den Verbandsgemeinden Vordereifel
und Mendig auch Vertreter des Personalamts, des Arbeitskreises, der
Personalräte und der Gleichstellung teil.
Zwei BewerberInnen konnten den Kreis
überzeugen und so entschied man sich bei der Projektleitung für Herrn Dr.
Nicolas Junglas aus Mendig und als wissenschaftliche Mitarbeiterin für Frau
Stephanie Dirks M.A. aus Münstermaifeld-Mörz.
Entsprechend der gemeinsam, einstimmig
gefassten Projektbeschlüsse soll der Sitz des Zweckverbandes in der Stadt
Mayen, die Geschäftsstelle des hiesigen UNESCO-Projektes in Mendig und der
Förderverein bei der VG Vordereifel sein.
Die Geschäftsstelle ist eingerichtet in den
Büroräumen über der ehemaligen Gambrinus-Apotheke in Mendig und damit in
unmittelbarer Rathausnähe auf dem Marktplatz.
Förderverein
Ein wichtiges Thema im Verfahren ist das
„Committement Involvement“ – die Information über das Projekt der
Öffentlichkeit vermittelt und die im Revier wohnenden Menschen auf den Weg
mitnimmt. Dies erfolgt durch Maßnahmen aus dem Innenmarketing. Bisweilen
erfolgte das insbesondere durch Veranstaltungen auf den Projektflächen,
Vortragsabende in allen Revierkommunen, Ausstellungen usw. Um aber das
Engagement in diesem Bereich zu intensivieren bestehen die Planungen aus der
zusätzlichen Gründung eines Fördervereins. Dieser soll den Bürgerinnen und
Bürger eine Beteiligung an der Umsetzung des Projekts ermöglichen. Eine
entsprechende Satzung ist bereits gefertigt und sowohl dem Registergericht in
Koblenz, als auch dem Finanzamt in Mayen zur Vorprüfung zugegangen, die die
Umsetzbarkeit positiv bewertet haben.
Mit der Umsetzung wird ebenso gewartet, bis
die Entscheidung der KMK vorliegt.
Planungen
Bisher wurden die Projektflächen, resp. die
Flächen, die das UNESCO-Gebiet bilden sollen, umrissen. Im nächsten Schritt
müssen parzellengenaue Abgrenzungen vorgenommen werden. In mehreren Sitzungen
haben sich alle Planungsabteilungen der beteiligten Gebietskörperschaften zu
Arbeitssitzungen getroffen. Hierbei wurde das Projekt vorgestellt und die
Umsetzbarkeit geprüft. Hierbei sind die kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten
und -wünsche und etwaige Hemmnisse zu berücksichtigen.
In einem weiteren Schritt soll ein
gemeinsamer Termin mit allen beteiligten Planungsämtern stattfinden, um zu
einer endgültigen Gebietsabgrenzung zu gelangen. Langfristig soll ein dauerhaft
bestehendes Gremium entstehen, das sich permanent mit dem Projekt austauscht.
Zusammenarbeit
mit anderen Behörden und Verbänden
Beim hiesigen Projekt handelt es sich um ein
Projekt, das von den Kommunen initiiert und auf den Weg gebracht wurde, das
Land Rheinland-Pfalz unterstützt leistungsstark über das
Sekretariat für das Welterbe, welches bei
der GDKE über das Innenministerium eingerichtet ist.
Das Sekretariat für das Welterbe in
Rheinland-Pfalz ist die zentrale Koordinierungsstelle für das UNESCO-Welterbe in
Rheinland-Pfalz. Es vertritt das Land in Management- und Monitoringgremien der
Welterbestätten, es ist die zentrale Anlaufstelle für die Manager vor Ort und
erarbeitet übergeordnete Strategien zum Schutz und Erhalt des außergewöhnlichen
universellen Werts der rheinland-pfälzischen Welterbestätten
Durch die Involvierung des Landes sind die
zuständigen Landesbehörden angehalten, unser Projekt nach allen Kräften zu
unterstützen, was auch erfolgt.
Insbesondere arbeiten wir eng mit folgenden
Behörden / Institutionen zusammen:
a) Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB)
Fast alle Gebietsteile im westlichen
Projektbereich unterliegen größtenteils dem Bergrecht. Zuständig dafür ist das
LGB in Mainz. Mit dem LGB besteht eine dauerhafte Kommunikation, insbesondere was
die Haupt-, Rahmen- und Abschlussbetriebspläne angeht. Defizite in den Geltungsbereichen aller
Betriebspläne wurden durch die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle beim LBG
begegnet. Ein Ziel der Zusammenarbeit ist es, mit den Inhabern der noch geltenden
Betriebspläne ins Gespräch zu kommen, um das Projektgebiet langfristig im
Einklang mit den Firmen zu sichern.
b) Generaldirektion des kulturellen Erbes
Rheinland-Pfalz (GDKE) als obere Denkmalbehörde
Die Verfassung für Rheinland-Pfalz bestimmt
in Artikel 40, dass die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie
der Landschaft in die Obhut und Pflege des Staates genommen und die Teilnahme
an den Kulturgütern des Lebens dem gesamten Volk zu ermöglichen ist. Das
Ministerium des Innern und für Sport hat der GDKE als obere Landesbehörde die
Verantwortung bestimmte Kulturgüter übertragen, die einen Teil unseres
kulturellen Erbes bilden. Diese Kulturgüter zu erforschen, zu bewahren, zu
sichern, zu sammeln und zu vermitteln, ist Aufgabe der GDKE.
Gemeinsam mit den Religionsgemeinschaften
sowie weiteren öffentlichen und privaten Denkmalbesitzern hat die GDKE den
Auftrag, dass in ihrer Verantwortung stehende kulturelle Erbe des Landes
Rheinland-Pfalz auch für künftige Generationen zu bewahren und zu erschließen
Zurzeit arbeiten wir mit allen für das
Projekt zuständigen Stellen zusammen, insbesondere mit den Abteilungen
Landesarchäologie, Landesdenkmalpflege und der Landesinventarisierung.
Die Aufgabe der Abteilung Landesarchäologie
besteht darin, den Bestand an archäologischen und erdgeschichtlichen
Kulturdenkmälern zu sichern, zu pflegen und für kommende Generationen zu
erhalten. Die Erforschung dieses Erbes, die wissenschaftliche Aufarbeitung
dieser Forschung und die Vermittlung der Ergebnisse dieser Arbeiten. Dies gilt
für Funde ebenso wie für sichtbare oder im Boden verborgene Denkmäler und
Objekte.
Die Landesdenkmalpflege nimmt die fachlichen
Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wahr, von der Erfassung,
Erforschung und Vermittlung der Kulturdenkmäler bis zur denkmalpflegerischen
Begleitung laufender Maßnahmen.
Die Aufgabe der Landesinventarisierung ist
es die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren
Denkmalwert zu begründen.
Bisweilen wurden für unseren Bereich in der
Denkmalschutzliste des Landes Rheinland-Pfalz die Bereiche der Brauerstrasse
und unteren Laacher-See-Straße als Denkmalzone aufgeführt, ohne das Gebiet
genau zu umreißen. Zurzeit arbeitet die Abteilung Inventarisierung daran,
diesen Umstand zu konkretisieren und hat sein Augenmerk insbesondere auf die
unterirdischen Bereiche und die ehemaligen Brauereien im Projektbereich gelegt.
c) Untere Denkmalpflege
Zusätzlich besteht eine intensive
Zusammenarbeit mit der unteren Landesdenkmalpflege bei der Kreisverwaltung
Mayen-Koblenz, die als Projektbeteiligte in der Zusammenarbeit mit der GDKE
fungiert.
d) Verbände
Mit dem Naturschutzbund Deutschland (NaBu)
stehen wir ebenso in laufendem Kontakt. Die bisher zuständige Kontaktperson Dr.
Andreas Kiefer hat eine Stelle im Landesumweltministerium als Referatsleiter
angetreten. Trotzdem steht er uns noch zur Verfügung. Insbesondere geht es
hierbei um die seitens des Nabu mit den Grubenbesitzern besprochenen
Vereinbarungen, den Naturschutz betreffend.
Sicherung durch Förderung
Ziel der Bemühungen, das Projektgebiet zu
komplettieren, ist, die Flächen langfristig zu sichern. Dies kann teilweise
durch die Unterschutzstellung mittels nationaler Schutznormen erreicht werden.
In den Fällen, in denen diese Schutznormen nicht ausreichen, sind Sonderwege
mit den Eigentümern, Fachbehörden und Fördermittelgebern zu vereinbaren.