Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Es wird Bezug genommen auf die bisherigen Informationen in Bezug auf das Projekt. In der heutigen Vorlage möchten wir über die weiteren Entwicklungen berichten.

 

Bewerbung

Aufgrund der positiven Entscheidung des rheinland-pfälzischen Kabinetts im Jahr 2022, bei dem sich das Mühlsteinrevier gegen die „Sayner Hütte“ und die „historischen Weinberglagen an der Mosel“ durchgesetzt hatte, wurden wir als Bewerbung des Landes Rheinland-Pfalz auf Bundesebene gelistet. Jedes Bundesland konnte bis zu 2 Bewerbungen abgeben. Da nicht alle Bundesländer von ihrem Recht und der Anzahl Gebrauch gemacht haben, haben sich insgesamt 21 Kandidaten zur Aufnahme auf die Tentativliste beworben. Mitbewerber sind u.a. der Olympiapark in München, der Justizpalast Nürnberg, die Rundlingsdörfer im Wendland oder die Stätten des Meissner Porzellans.

Entscheidendes deutsches Gremium für die Zulassung eines Antrags nach Paris ist die Kultusministerkonferenz (KMK). Diese hat eine sogenannte Bundesfachkommission eingesetzt, deren Bewertung die Grundlage für die Erstellung der deutschen Tentativliste ist. Die KMK wählt aufgrund der Empfehlungen der Kommission sieben Bewerber aus, die die Tentativliste 2025-2032 bilden. Diese Liste wird als Rangliste gebildet. Der Bewerber auf dem ersten Platz darf sich 2025 als Erster bei der UNESCO-Kommission in Paris bewerben, der zweite 2026, der dritte 2027 usw.

 

Die Bundesfachkommission hat das Mühlsteinrevier bereits im Juli 2022 besucht. Bereist wurden alle fünf Bestandteile mit ihren zugeordneten Themenfeldern. In einem Abschlussgespräch wurden Fragen, die die Mitglieder zum Projekt hatten, beantwortet.

 

Die Bundesfachkommission hat nach der Bereisung aller Bewerberstätten mehrfach getagt und ist zu einer Entscheidung gekommen.

Die entscheidende Sitzung der Kultusministerkonferenz erfolgt am Donnerstag, dem 12. Oktober 2023. Dann werden die Ergebnisse der Auswahl und mithin die sieben Teilnehmer der Tentativliste öffentlich präsentiert.

 

 

Organisation

Im Falle eines positiven Votums der Kultusministerkonferenz gilt es, die bevorstehenden Aufgaben in der bestmöglichen Organisation zu meistern. Geprüft wurden dabei die Einrichtung eines Zweckverbandes, eines eingetragenen Vereins, einer GmbH und einer Anstalt öffentlichen Rechts. Die interne Prüfung favorisierte den Zweckverband, dessen Strukturen u.E. als einzige Form die politische Mitbestimmung in angemessener Form würdigt.

 

Extern wurde die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz mit einer ergebnisoffenen Prüfung beauftragt. Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz ist das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Die Kommunalberatung liefert Antworten zu u.a. verwaltungsspezifischen Fragestellungen. Bei der Umsetzung von modernen Verwaltungsprozessen sowie beim Aufbau von neuen Finanzierungs- und Organisationsstrukturen bietet die Kommunalberatung ebenso kompetente Hilfestellungen.

 

Auch die Kommunalberatung kam zu dem Ergebnis, für unseren Bereich die Einrichtung eines Zweckverbandes zu favorisieren.  Eine entsprechende Verbandsordnung wurde bereits entworfen und den Belangen des Projekts angepasst.

 

Die Beratungen und Beschlussfassungen zur Organisationsstruktur können finalisiert werden, sobald die Entscheidung der Kultusministerkonferenz vorliegt.

 

 

Geschäftsstelle

Bei positiver Entscheidung der Kultusministerkonferenz, ist der hiesige Antrag der UNESCO-Kommission in Paris vorzulegen. Die Antragsunterlagen bestehen - im Gegensatz zum Basisantrag – aus Nominierungsdossier, Managementplan, Karten- und Bildmaterial; mit insgesamt ca. 1.000 Seiten Umfang und darüber hinaus noch in zwei weitere Sprachen übersetzt.

 

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen wurde bereits mit der Ausarbeitung der vorgenannten Antragsunterlagen begonnen. Da der Arbeitskreis diese Mammutaufgabe nicht allein zu stemmen vermag, hat man sich gemeinsam darauf verständigt personell aufzustocken. In einer Ausschreibung hat man für die Antragserstellung wissenschaftlich qualifizierte Mitarbeiter gesucht.

 

Insgesamt 11 Bewerbungen aus dem wissenschaftlichen Bereich gingen bei uns ein. Für die Projektleitung bewarben sich drei Personen und für die wissenschaftliche Stelle acht Personen.

An den Vorstellungsgesprächen nahmen neben den drei Bürgermeistern der Stadt Mayen und den Verbandsgemeinden Vordereifel und Mendig auch Vertreter des Personalamts, des Arbeitskreises, der Personalräte und der Gleichstellung teil.

Zwei BewerberInnen konnten den Kreis überzeugen und so entschied man sich bei der Projektleitung für Herrn Dr. Nicolas Junglas aus Mendig und als wissenschaftliche Mitarbeiterin für Frau Stephanie Dirks M.A. aus Münstermaifeld-Mörz.

 

Entsprechend der gemeinsam, einstimmig gefassten Projektbeschlüsse soll der Sitz des Zweckverbandes in der Stadt Mayen, die Geschäftsstelle des hiesigen UNESCO-Projektes in Mendig und der Förderverein bei der VG Vordereifel sein.

 

Die Geschäftsstelle ist eingerichtet in den Büroräumen über der ehemaligen Gambrinus-Apotheke in Mendig und damit in unmittelbarer Rathausnähe auf dem Marktplatz.

Förderverein

Ein wichtiges Thema im Verfahren ist das „Committement Involvement“ – die Information über das Projekt der Öffentlichkeit vermittelt und die im Revier wohnenden Menschen auf den Weg mitnimmt. Dies erfolgt durch Maßnahmen aus dem Innenmarketing. Bisweilen erfolgte das insbesondere durch Veranstaltungen auf den Projektflächen, Vortragsabende in allen Revierkommunen, Ausstellungen usw. Um aber das Engagement in diesem Bereich zu intensivieren bestehen die Planungen aus der zusätzlichen Gründung eines Fördervereins. Dieser soll den Bürgerinnen und Bürger eine Beteiligung an der Umsetzung des Projekts ermöglichen. Eine entsprechende Satzung ist bereits gefertigt und sowohl dem Registergericht in Koblenz, als auch dem Finanzamt in Mayen zur Vorprüfung zugegangen, die die Umsetzbarkeit positiv bewertet haben.

Mit der Umsetzung wird ebenso gewartet, bis die Entscheidung der KMK vorliegt.

 

 

Planungen

Bisher wurden die Projektflächen, resp. die Flächen, die das UNESCO-Gebiet bilden sollen, umrissen. Im nächsten Schritt müssen parzellengenaue Abgrenzungen vorgenommen werden. In mehreren Sitzungen haben sich alle Planungsabteilungen der beteiligten Gebietskörperschaften zu Arbeitssitzungen getroffen. Hierbei wurde das Projekt vorgestellt und die Umsetzbarkeit geprüft. Hierbei sind die kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten und -wünsche und etwaige Hemmnisse zu berücksichtigen.

 

In einem weiteren Schritt soll ein gemeinsamer Termin mit allen beteiligten Planungsämtern stattfinden, um zu einer endgültigen Gebietsabgrenzung zu gelangen. Langfristig soll ein dauerhaft bestehendes Gremium entstehen, das sich permanent mit dem Projekt austauscht.

 

 

Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Verbänden

Beim hiesigen Projekt handelt es sich um ein Projekt, das von den Kommunen initiiert und auf den Weg gebracht wurde, das Land Rheinland-Pfalz unterstützt leistungsstark über das 

Sekretariat für das Welterbe, welches bei der GDKE über das Innenministerium eingerichtet ist.

Das Sekretariat für das Welterbe in Rheinland-Pfalz ist die zentrale Koordinierungsstelle für das UNESCO-Welterbe in Rheinland-Pfalz. Es vertritt das Land in Management- und Monitoringgremien der Welterbestätten, es ist die zentrale Anlaufstelle für die Manager vor Ort und erarbeitet übergeordnete Strategien zum Schutz und Erhalt des außergewöhnlichen universellen Werts der rheinland-pfälzischen Welterbestätten

Durch die Involvierung des Landes sind die zuständigen Landesbehörden angehalten, unser Projekt nach allen Kräften zu unterstützen, was auch erfolgt.

Insbesondere arbeiten wir eng mit folgenden Behörden / Institutionen zusammen:

 

a) Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB)

Fast alle Gebietsteile im westlichen Projektbereich unterliegen größtenteils dem Bergrecht. Zuständig dafür ist das LGB in Mainz. Mit dem LGB besteht eine dauerhafte Kommunikation, insbesondere was die Haupt-, Rahmen- und Abschlussbetriebspläne angeht.  Defizite in den Geltungsbereichen aller Betriebspläne wurden durch die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle beim LBG begegnet. Ein Ziel der Zusammenarbeit ist es, mit den Inhabern der noch geltenden Betriebspläne ins Gespräch zu kommen, um das Projektgebiet langfristig im Einklang mit den Firmen zu sichern.

 

b) Generaldirektion des kulturellen Erbes Rheinland-Pfalz (GDKE) als obere Denkmalbehörde

Die Verfassung für Rheinland-Pfalz bestimmt in Artikel 40, dass die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie der Landschaft in die Obhut und Pflege des Staates genommen und die Teilnahme an den Kulturgütern des Lebens dem gesamten Volk zu ermöglichen ist. Das Ministerium des Innern und für Sport hat der GDKE als obere Landesbehörde die Verantwortung bestimmte Kulturgüter übertragen, die einen Teil unseres kulturellen Erbes bilden. Diese Kulturgüter zu erforschen, zu bewahren, zu sichern, zu sammeln und zu vermitteln, ist Aufgabe der GDKE.

Gemeinsam mit den Religionsgemeinschaften sowie weiteren öffentlichen und privaten Denkmalbesitzern hat die GDKE den Auftrag, dass in ihrer Verantwortung stehende kulturelle Erbe des Landes Rheinland-Pfalz auch für künftige Generationen zu bewahren und zu erschließen

 

Zurzeit arbeiten wir mit allen für das Projekt zuständigen Stellen zusammen, insbesondere mit den Abteilungen Landesarchäologie, Landesdenkmalpflege und der Landesinventarisierung.

 

Die Aufgabe der Abteilung Landesarchäologie besteht darin, den Bestand an archäologischen und erdgeschichtlichen Kulturdenkmälern zu sichern, zu pflegen und für kommende Generationen zu erhalten. Die Erforschung dieses Erbes, die wissenschaftliche Aufarbeitung dieser Forschung und die Vermittlung der Ergebnisse dieser Arbeiten. Dies gilt für Funde ebenso wie für sichtbare oder im Boden verborgene Denkmäler und Objekte.

 

Die Landesdenkmalpflege nimmt die fachlichen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wahr, von der Erfassung, Erforschung und Vermittlung der Kulturdenkmäler bis zur denkmalpflegerischen Begleitung laufender Maßnahmen.

 

Die Aufgabe der Landesinventarisierung ist es die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen.

 

Bisweilen wurden für unseren Bereich in der Denkmalschutzliste des Landes Rheinland-Pfalz die Bereiche der Brauerstrasse und unteren Laacher-See-Straße als Denkmalzone aufgeführt, ohne das Gebiet genau zu umreißen. Zurzeit arbeitet die Abteilung Inventarisierung daran, diesen Umstand zu konkretisieren und hat sein Augenmerk insbesondere auf die unterirdischen Bereiche und die ehemaligen Brauereien im Projektbereich gelegt.

 

c) Untere Denkmalpflege

Zusätzlich besteht eine intensive Zusammenarbeit mit der unteren Landesdenkmalpflege bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, die als Projektbeteiligte in der Zusammenarbeit mit der GDKE fungiert.

 

d) Verbände

Mit dem Naturschutzbund Deutschland (NaBu) stehen wir ebenso in laufendem Kontakt. Die bisher zuständige Kontaktperson Dr. Andreas Kiefer hat eine Stelle im Landesumweltministerium als Referatsleiter angetreten. Trotzdem steht er uns noch zur Verfügung. Insbesondere geht es hierbei um die seitens des Nabu mit den Grubenbesitzern besprochenen Vereinbarungen, den Naturschutz betreffend.

 

 

Sicherung durch Förderung

Ziel der Bemühungen, das Projektgebiet zu komplettieren, ist, die Flächen langfristig zu sichern. Dies kann teilweise durch die Unterschutzstellung mittels nationaler Schutznormen erreicht werden. In den Fällen, in denen diese Schutznormen nicht ausreichen, sind Sonderwege mit den Eigentümern, Fachbehörden und Fördermittelgebern zu vereinbaren.