Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Anschaffung eines Self-Service-Terminals für den Bereich des Einwohnermeldeamtes/Passamtes zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die laufenden Kosten betragen 480,00 EUR/Monat netto (Mindestumsatz).

Die Finanzierung erfolgt aus den zusätzlichen Einnahmen der vom Bürger zu entrichtenden Nutzungsgebühren pro abgeschlossenem Antragsprozess. Insbesondere im Hinblick auf die Novellierung des Passgesetzes durch das Bundesinnenministerium ist die Verwaltung zukunftssicher aufgestellt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Mendig ermöglicht den Bürgern hierdurch einen weiteren digitalisierten Zugang zu Verwaltungsprozessen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 1

 

 

 


Sachverhalt:

 

Neues Passsicherheitsgesetz ab 2025

 

Die Verwaltung beabsichtigt, für Bürgerinnen und Bürger einen praktischen Selbstbedienungsterminal (sog. „Self-Service-Terminal“) zum Erfassen von digitalen Passbildern, Fingerabdrücken und der digitalen Unterschrift für Passangelegenheiten bereitzustellen. Persönliche Daten sowie Passbild oder Fingerabdrücke können durch den Antragsteller selbst erfasst und danach automatisiert an den zuständigen Bearbeiter im Einwohnermeldeamt weitergeleitet werden. Zusätzlich können kundenspezifische Dienste integriert werden. Das Self-Service-Terminal entlastet so von zeitaufwändigen

Routineaufgaben.

 

Hintergrund sind insbesondere die neuen Vorgaben durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im pass-, ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 11. Dezember 2020, welches ab dem 01. Mai 2025 rechtsverbindlich gilt.

Diese Regelung tritt zwar erst ab dem 1. Mai 2025 in Kraft, doch für eine reibungslose Umsetzung müssen noch einige Weichen gestellt werden.

Der Hauptgrund für die Gesetzesänderung ist der Sicherheitsaspekt. Der deutsche Reisepass genießt eben wegen seiner hohen Sicherheitsstandards eine große internationale Anerkennung. Dazu gehört auch, dass man mit dem deutschen Reisepass in über 170 Staaten einreisen kann – und zwar visumfrei. Solange man aber Personalausweis und Reisepass mit einem ausgedruckten Foto beantragen kann, ist der Prozess anfällig für Identitätsfälschungen durch Morphing.

Bei dieser Technik lässt eine Software mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Foto verschmelzen. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente manipuliert werden, was zum Beispiel unerlaubte Grenzübertritte ermöglicht.

 

Um das Morphing auszuschließen, sollen zukünftig Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ausschließlich digital erstellt und mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt geschickt werden. Das digitale Passbild wird dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft. Bürgerinnen und Bürgern können sich dann aussuchen, ob sie das Lichtbild für ihr Ausweisdokument bei einem Dienstleister oder in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen. Sollten dabei Betrugsversuche entdeckt werden, kann die Herkunft des gefälschten digitalen Passbildes leichter nachverfolgt werden.

 

Im Augenblick läuft noch die Übergangsphase, sodass weiterhin sowohl ausgedruckte als auch digitale Passbilder akzeptiert werden. Ab dem 1. Mai 2025 ist dann aber nur noch der medienbruchfreie Weg erlaubt.

 

Ein entsprechendes Selbstbedienungsterminal („Self-Service-Terminal“) für Passangelegenheiten stellt eine innovative Lösung dar, um Bürgerinnen und Bürger in den Prozess der Digitalisierung einzubinden und gleichzeitig die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Mit Hilfe des „Self-Service-Terminals“ können Bürgerinnen und Bürger, die für die Beantragung eines deutschen Ausweisdokumentes notwendigen biometrischen Daten wie Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke bereits vor der Antragstellung eigenständig erfassen und digitalisieren. Das Foto wird nicht mehr ausgedruckt, sondern digital in das Fachverfahren übertragen. Dort stehen die erfassten Daten anschließend dem Sachbearbeiter für die Antragstellung zur Verfügung. Die Nutzung des Selbstbedienungsterminals ist nicht verpflichtend. Bis zum 01. Mai 2025 bleibt die Möglichkeit, Passbilder auch in ausgedruckter Form zum Termin mitzubringen, bestehen. Am Self-Service-Terminal kann der Nutzer die einzelnen Schritte des Beantragungsprozesses jederzeit nachvollziehen. Die Weiterleitung an die zuständigen Fachabteilungen erfolgt automatisch über hochsichere Infrastrukturen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BS|) zertifiziert wurden.

Über die automatische Anpassung der im Self-Service-Terminal integrierten Kamera an die Körpergröße des Nutzers werden zusätzliche Geräteeinstellungen überflüssig. Eine mehrsprachige Nutzerführung komplettiert den Bedienkomfort.

 

Zusätzlich ist beabsichtigt, dass die Verwaltung bestehende Online-Bürgerdienste, wie z.B. die Beantragung von Meldebescheinigungen, Führungszeugnissen usw. perspektivisch am Terminal anbietet und die digitalen Dienstleistungsangebote in Zukunft weiter ausbaut werden.

 

 

Vorteile eines Selbstbedienungsterminals

1.    Förderung der Digitalisierung:

Die Einführung eines Selbstbedienungsterminals für Passangelegenheiten bietet der Bevölkerung die Gelegenheit, sich mit digitalen Prozessen vertraut zu machen. Dies trägt dazu bei, die digitale Kluft zu überwinden und die Akzeptanz neuer Technologien zu fördern.

2.    Eigenständige Antragsmöglichkeit:

Bürgerinnen und Bürger können eigenständig Pass- und Antragsdokumente ausfüllen und einreichen. Dies spart Zeit und ermöglicht Flexibilität bei der Antragstellung.

3.    Effiziente Ressourcennutzung

Die Verwaltung kann personelle Ressourcen effizienter einsetzen, da einfache Anfragen und Anträge über das Terminal abgewickelt werden können. Dies entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Routineaufgaben und ermöglicht ihnen, sich auf komplexere Angelegenheiten zu konzentrieren.

4.    Reduzierung von Wartezeiten:

Lange Wartezeiten in Verwaltungseinrichtungen gehören oft zu den Hauptanliegen der Bürgerinnen und Bürger. Mit einem Selbstbedienungsterminal können diese Wartezeiten erheblich verkürzt werden, da viele Anliegen z.T. ohne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Verbandsgemeinde erledigt werden können.

5.    Automatische Prüfung der biometrischen Daten unter vollständiger Einhaltung der neuen gesetzlichen Anforderungen ab 2025)

6.    Synergieeffekte wegen der aktuellen Modernisierungsmaßnahmen des Bürgerbüros

7.    Kostenersparnis für den Bürger: Nutzungsgebühr für das Terminal (6,50 € je Antragsprozess) ist günstiger als der Erwerb von Passfotos beim Fotografen zum einmaligen Gebrauch

 

Implementierung

Die Benutzeroberfläche sollte benutzerfreundlich und barrierefrei gestaltet sein, um sicherzustellen, dass alle Bevölkerungsgruppen Zugang haben. Die Datensicherheit und der Schutz der persönlichen Informationen der Bürgerinnen und Bürger sind ebenfalls von höchster Bedeutung.

Durch sorgfältige Planung, Schulung und eine ganzheitliche Herangehensweise kann dieser Ansatz zu einer positiven Verbesserung rund um die Bürgerdienstleistung führen.

 

 

Bundesdruckerei„Self-Service-Terminal“

                     

 

Standort

Integration in das neue Bürgerbüro.