Sitzung: 27.09.2023 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Aktuelle Informationen zur Verteilung Asylsuchender 4.
Quartal 2023
Bürgermeister Lempertz führt aus, dass es durch verstärkte Akquise gelungen ist, die erwarteten Asylzuweisungen bis Ende 2023 in regulären Wohnraum unterzubringen.
Grundsteuerreform – Eingaben abgeschlossen
Bisher basiert die Festsetzung der Grundsteuer auf Steuermessbeträgen,
die ausgehend von den sogenannten Einheitswerten ermittelt werden. Diese Werte
knüpfen an die Verhältnisse des Jahres 1964 (betrifft die „alten“ Bundesländer)
bzw. 1935 (betrifft die „neuen“ Bundesländer) an. Dies führt zu
Wertverzerrungen und Ungleichbehandlungen. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht
die bisherige Einheitsbewertung in den „alten“ Bundesländern seit 2002 für
verfassungswidrig erklärt.
Vor diesem Hintergrund wurde am 2. Dezember 2019 das Gesetz zur Reform
des Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes (Grundsteuer-Reformgesetz) verkündet.
Der Stichtag der neuen Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte ist der 1. Januar
2022. Für die Ermittlung der Grundsteuerwerte werden die Eigentümerinnen und
Eigentümer im Kalenderjahr 2022 zur Abgabe von entsprechenden Steuererklärungen
aufgefordert.
Die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des
Grundsteuerwerts ist auch für alle in kommunalem Eigentum befindlichen
Grundstücke verpflichtend.
In der Grundstücksdatenbank der Verbandsgemeinde Mendig waren zum Stichtag 01.01.2022 insgesamt 3.579 Grundstücke erfasst, die
sich im Eigentum der Verbandsgemeinde,
des Eigenbetriebes Wasser und
Abwasser, der Stadt Mendig, der
Ortsgemeinden Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld
sowie der Zweckverbände Konversion
Flugplatz und Zweckverband Waldsee
Rieden befinden.
Die elektronische Erfassung für den Fachbereich 4
(Liegenschaftsverwaltung) wurden am 18.08.2022 durch den Mitarbeiter Holger
Barz begonnen. Schon seinerzeit war absehbar, dass die Erfassung bis zum
Fristende am 31.10.2022 aufgrund der hohen Anzahl an zu erfassenden
Grundstücken voraussichtlich nicht umsetzbar ist. Die Abgabefrist wurde daher
bundesweit bis zum 31.01.2023 verlängert, jedoch war auch dieser Termin
aufgrund der hohen Masse an zu erstellenden Erklärungen einerseits und
fehlender Daten seitens der Finanzbehörden andererseits nicht eingehalten
werden.
Am 13. September 2023 wurde
die Grundsteuererfassung für alle Liegenschaften innerhalb der Verbandsgemeinde
Mendig nunmehr final abgeschlossen.
Insgesamt wurden im Rahmen der Grundsteuererfassung 1.676
Feststellungserklärungen an das örtliche Finanzamt sowie 1 Datei mit den
steuerbefreiten Grundstücken an das Landesamt für Finanzen in Koblenz
übermittelt.
Dabei wurden 3.421 Grundstücke wurden im Bereich Liegenschaften bearbeitet.
Viele der übrigen 158 Parzellen wurden im Bereich Hochbau und von der
Kreisverwaltung (WFG für den Zweckverband Waldsee) ans Finanzamt übermittelt.
Außerdem sind in den 158 übrigen Grundstücken einige enthalten die sich im
Eigentum mehrerer kommunaler Eigentümer befinden, z. B. Grundstücksgemeinschaft
VG und Stadt Mendig. Diese Parzellen sind in der Grundstücksdatenbank doppelt
gelistet, jeweils 1 Mal pro Eigentümer.
Von den 3.421 Parzellensind 2.103 steuerpflichtig, 1.327 sind von der
Grundsteuer befreit. 902 der 3.421 Grundstücke sind Straßen- (559) und
Verkehrsflächen (343). Innerhalb der VG Mendig befinden sich außerdem 944 Wald-
und Feldwegsparzellen. Bei den übrigen Parzellen handelt es sich um Acker-,
Wald- und Wohnbauflächen.
Die nachstehende Übersicht zeigt die Verteilung auf die einzelnen
Gebietskörperschaften im Einzelnen:
|
Anzahl
der Parzellen |
Anzahl
steuerbefreiter Parzellen |
Verbandsgemeinde |
326 |
13 |
Stadt Mendig |
1.682 |
733 |
Ortsgemeinde Bell |
326 |
190 |
Ortsgemeinde Rieden |
414 |
120 |
Ortsgemeinde Thür |
422 |
163 |
Ortsgemeinde Volkesfeld |
172 |
75 |
Eigenbetrieb Wasser u. Abwasser |
50 |
4 |
Zweckverband Konversion Flugplatz |
29 |
29 |
Insgesamt: |
3.421 |
1.327 |
In den letzten Monaten wurden diverse Abstimmungen mit dem örtlichen
Finanzamt vorgenommen und bereits Korrekturen erstellt. Es ist davon
auszugehen, dass von Seiten des örtlichen Finanzamtes der Großteil der
Feststellungserklärungen akzeptiert wird. Alle Angaben stehen jedoch noch unter
Vorbehalt einer abschließenden Prüfung durch die Finanzbehörden. Die Prüfung
der steuerbefreiten Grundstücke obliegt dem Landesamt für Steuern in Koblenz.
Die Endgültige Fassung der Datei wurde am 27.06.2023 übermittelt.
Seniorenkonzert
Das Seniorenkonzert am 02.09.2023 in der Laacher See Halle war ein voller Erfolg. Die Seniorinnen und Senioren haben bei Kaffee, Kuchen und belegten Brötchen dem Konzert der Mainzer Hofsänger gelauscht.
Insgesamt konnten 9.000,00 EUR an Spenden für Vereine in der Verbandsgemeinde Mendig gesammelt und an die Vereine übergeben werden.
Wahl des stellvertretenden Wehrleiters
Am 09.10.2023 findet die Wahl des neuen stellvertretenden Wehrleiters bei der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Mendig statt.