Beschluss: zur Kenntnis genommen

Aktuelle Informationen zur Verteilung Asylsuchender 4. Quartal 2023

 

Bürgermeister Lempertz führt aus, dass es durch verstärkte Akquise gelungen ist, die erwarteten Asylzuweisungen bis Ende 2023 in regulären Wohnraum unterzubringen.

 

 

Grundsteuerreform – Eingaben abgeschlossen

Bisher basiert die Festsetzung der Grundsteuer auf Steuermessbeträgen, die ausgehend von den sogenannten Einheitswerten ermittelt werden. Diese Werte knüpfen an die Verhältnisse des Jahres 1964 (betrifft die „alten“ Bundesländer) bzw. 1935 (betrifft die „neuen“ Bundesländer) an. Dies führt zu Wertverzerrungen und Ungleichbehandlungen. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Einheitsbewertung in den „alten“ Bundesländern seit 2002 für verfassungswidrig erklärt.

Vor diesem Hintergrund wurde am 2. Dezember 2019 das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes (Grundsteuer-Reformgesetz) verkündet. Der Stichtag der neuen Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte ist der 1. Januar 2022. Für die Ermittlung der Grundsteuerwerte werden die Eigentümerinnen und Eigentümer im Kalenderjahr 2022 zur Abgabe von entsprechenden Steuererklärungen aufgefordert.

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist auch für alle in kommunalem Eigentum befindlichen Grundstücke verpflichtend.

In der Grundstücksdatenbank der Verbandsgemeinde Mendig waren zum Stichtag 01.01.2022 insgesamt 3.579 Grundstücke erfasst, die sich im Eigentum der Verbandsgemeinde, des Eigenbetriebes Wasser und Abwasser, der Stadt Mendig, der Ortsgemeinden Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld sowie der Zweckverbände Konversion Flugplatz und Zweckverband Waldsee Rieden befinden.

Die elektronische Erfassung für den Fachbereich 4 (Liegenschaftsverwaltung) wurden am 18.08.2022 durch den Mitarbeiter Holger Barz begonnen. Schon seinerzeit war absehbar, dass die Erfassung bis zum Fristende am 31.10.2022 aufgrund der hohen Anzahl an zu erfassenden Grundstücken voraussichtlich nicht umsetzbar ist. Die Abgabefrist wurde daher bundesweit bis zum 31.01.2023 verlängert, jedoch war auch dieser Termin aufgrund der hohen Masse an zu erstellenden Erklärungen einerseits und fehlender Daten seitens der Finanzbehörden andererseits nicht eingehalten werden.

Am 13. September 2023 wurde die Grundsteuererfassung für alle Liegenschaften innerhalb der Verbandsgemeinde Mendig nunmehr final abgeschlossen.

Insgesamt wurden im Rahmen der Grundsteuererfassung 1.676 Feststellungserklärungen an das örtliche Finanzamt sowie 1 Datei mit den steuerbefreiten Grundstücken an das Landesamt für Finanzen in Koblenz übermittelt.

Dabei wurden 3.421 Grundstücke wurden im Bereich Liegenschaften bearbeitet. Viele der übrigen 158 Parzellen wurden im Bereich Hochbau und von der Kreisverwaltung (WFG für den Zweckverband Waldsee) ans Finanzamt übermittelt. Außerdem sind in den 158 übrigen Grundstücken einige enthalten die sich im Eigentum mehrerer kommunaler Eigentümer befinden, z. B. Grundstücksgemeinschaft VG und Stadt Mendig. Diese Parzellen sind in der Grundstücksdatenbank doppelt gelistet, jeweils 1 Mal pro Eigentümer.

Von den 3.421 Parzellensind 2.103 steuerpflichtig, 1.327 sind von der Grundsteuer befreit. 902 der 3.421 Grundstücke sind Straßen- (559) und Verkehrsflächen (343). Innerhalb der VG Mendig befinden sich außerdem 944 Wald- und Feldwegsparzellen. Bei den übrigen Parzellen handelt es sich um Acker-, Wald- und Wohnbauflächen.

Die nachstehende Übersicht zeigt die Verteilung auf die einzelnen Gebietskörperschaften im Einzelnen:

 

 

Anzahl der Parzellen

Anzahl steuerbefreiter Parzellen

Verbandsgemeinde

326

13

Stadt Mendig

1.682

733

Ortsgemeinde Bell

326

190

Ortsgemeinde Rieden

414

120

Ortsgemeinde Thür

422

163

Ortsgemeinde Volkesfeld

172

75

Eigenbetrieb Wasser u. Abwasser

50

4

Zweckverband Konversion Flugplatz

29

29

Insgesamt:

3.421

1.327

 

In den letzten Monaten wurden diverse Abstimmungen mit dem örtlichen Finanzamt vorgenommen und bereits Korrekturen erstellt. Es ist davon auszugehen, dass von Seiten des örtlichen Finanzamtes der Großteil der Feststellungserklärungen akzeptiert wird. Alle Angaben stehen jedoch noch unter Vorbehalt einer abschließenden Prüfung durch die Finanzbehörden. Die Prüfung der steuerbefreiten Grundstücke obliegt dem Landesamt für Steuern in Koblenz. Die Endgültige Fassung der Datei wurde am 27.06.2023 übermittelt.

 

Seniorenkonzert

Das Seniorenkonzert am 02.09.2023 in der Laacher See Halle war ein voller Erfolg. Die Seniorinnen und Senioren haben bei Kaffee, Kuchen und belegten Brötchen dem Konzert der Mainzer Hofsänger gelauscht.

Insgesamt konnten 9.000,00 EUR an Spenden für Vereine in der Verbandsgemeinde Mendig gesammelt und an die Vereine übergeben werden.

 

Wahl des stellvertretenden Wehrleiters

Am 09.10.2023 findet die Wahl des neuen stellvertretenden Wehrleiters bei der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Mendig statt.