Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gem. § 21 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erfolgt die Unterrichtung des Gemeinderates über den Stand des Haushaltsvollzugs während des Haushaltsjahres nach den örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde. Über das Erreichen der Finanz- und Leistungsziele soll der Gemeinderat zum 30. Juni […] spätestens zwei Monate nach dem [jeweiligen] Stichtag unterrichtet werden.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des 1. Nachtragshaushaltsplanes wurde im Verbandsgemeinderat am 07.12.2022 bzw. 28.06.2023 beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 22.12.2022 bzw. 29.06.2023.

Ausführliche Informationen zum Haushaltsvollzug zum Stichtag 30.06.2023 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Weiterhin ist ein Auszug der Finanzrechnung mit Konten zum 30.06.2023 beigefügt.