Beschluss:

 

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2022

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt

 

  1. den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Verbandsgemeinde Mendig gem. § 113 Abs. 3 GemO aus der Sitzung vom 19.09.2023 zur Kenntnis zu nehmen,
  2. den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Mendig zum 31.12.2022 festzustellen und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen,
  3. der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 938.043,64 EUR (davon 63.421,85 EUR im ordentlichen Bereich und 874.621,79 EUR im investiven Bereich) zuzustimmen und
  4. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 4

 

 

2. Entlastungserteilung

 

Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2022 erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 4

 

 

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Jörg Lempertz

Joachim Plitzko

Alexander Müller

 

Den Vorsitz übernahm das älteste anwesende Ratsmitglied Bernd Merkler. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss des Verbandsgemeinderates Jürgen Reimann berichtete von der Prüfung.

 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss per 31.12.2022 für die Verbandsgemeinde Mendig wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) bzw. Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Verbandsgemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss von 446.944,37 EUR ab und verbessert sich damit - unter Berücksichtigung der Übertragungen aus dem Vorjahr - um 858.375,13 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 186.140,00 EUR auswies.

 

Dies ist insbesondere auf Minderaufwendungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen von 105.910 EUR, der Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden mit 125.370 EUR (hauptsächlich bei der Grundschule Pfarrer-Bechtel, dem Verwaltungsgebäude, der Schulsport- und Mehrzweckhalle Rieden sowie im Bereich der Gewässer 3. Ordnung), im Bereich der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern mit 74.820 EUR (insb. Digitalpakt Schulen), bei der Personal- und Sachkostenerstattung an den neu zu gründenden Zweckverband „Eifler Mühlsteinrevier“ mit 38.000 EUR, bei den Aufwendungen für Dienstleistungen i. H. v. 207.700 EUR (u. a. Anerkennung der Felsenkeller als Weltkulturerbe, Entschlammung Entenweiher), im Bereich der Zuwendungen an Zweckverbände und sonstige Empfänger mit 54.150 EUR (u. a. Zahlung Umlage an den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig und zur Förderung der offenen Jugendarbeit), bei den sonstigen Geschäftsaufwendungen mit 54.880 EUR (z. B. Veranstaltungen wie Walderlebnistag, Traumpfade-Marathon wurden nicht durchgeführt;) sowie der internen Leistungsverrechnung mit 935.140 EUR (s. auch Mindererträge in gleicher Höhe) zurückzuführen.

 

Mehraufwendungen entstanden insbesondere bei der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens i. H. v. 104.890 EUR (Sanierung der Radwege – zur Deckung wurden die für die Maßnahme Entschlammung Entenweiher eingesparten Mittel verwendet), der Fahrzeugunterhaltung (27.880 EUR), dem Vorteilsausgleich an den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig mit 77.490 EUR, im Bereich der sozialen Sicherung (562.210 EUR; demgegenüber stehen Mehrerträge aus der sozialen Sicherung mit 645.530 EUR) und den Aufwendungen für Vergütung einschl. Reisekosten an Sachverständige (insb. für das UNESCO-Projekt) mit 25.230 EUR.

 

Mehrerträge sind u. a. bei der Vergnügungssteuer mit 23.290 EUR, durch eine Sonderzahlung des Landkreises für die Aufnahme von Asylbewerbern/Flüchtlingen der Ukraine mit 24.440 EUR, bei den Landeszuweisungen (z. B. IT-Support an Grundschulen, VHS-Sprachkurse) mit 21.100 EUR, den Erträgen aus der sozialen Sicherung mit 645.530 EUR (vgl. Mehraufwendungen der soz. Sicherung mit 562.210 EUR), bei den Verwaltungsgebühren und der Personal- und Sachkostenerstattung an Eigenbetriebe (gesamt 57.220 EUR), einer Ausschüttung aus der Sonderrücklage „Beamtenversorgung“ i. H. v. 26.590 EUR (Änderung Finanzierungsverfahren), der Auflösung von Rückstellungen von 174.860 EUR (insb. Pensions- und Beihilferückstellungen) und der Umlageerstattung vom Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig (87.720 EUR; vgl. Einsparungen) zu verzeichnen.

 

Mindererträge sind im Wesentlichen durch nicht vereinnahmte Landeszuweisungen aus dem Digitalpakt (155.050 EUR), bei der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen mit 21.490 EUR, durch ausstehende Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden mit 20.570 EUR (u.a. Kita-Sozialarbeit, Umlage Kreismusikschule) und der internen Leistungsverrechnung mit 935.140 EUR (s. auch Einsparungen in gleicher Höhe) entstanden.

 

Da seit dem Jahresabschluss 2019 die sogenannte „Spiegelbildmethode“ nicht mehr zur Anwendung kommt, entfallen die Buchungen über Gewinne oder Verluste des Eigenbetriebes.

 

Die sonstigen Mehr- oder Mindererträge und der sonstige Mehr- oder Minderaufwand verteilen sich auf mehrere Bereiche und sind nicht von erheblichem Umfang.

 

Die Finanzrechnung 2022 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 159.955,97 EUR aus, wobei

a)       ein Überschuss mit 951.148,47 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und

b)      ein Überschuss von 56.740,16 EUR bei den durchlaufenden Geldern,

c)       ein Fehlbetrag von 490.722,41 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und weiterhin

d)      ein Fehlbetrag mit 357.210,25 EUR bei den Investitionskrediten aufgrund geleisteter planmäßigen Tilgungsleistungen entstand.

 

Das Eigenkapital erhöht sich durch den Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung auf nunmehr 11.552.411,77 EUR.

 

Die Haushaltssatzung 2022, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, sah für das Jahr 2022 keine Kreditaufnahme für Investitionen vor. Im Haushaltsjahr 2022 erfolgte auch keine Umschuldung. 

 

Gem. § 17 GemHVO werden Haushaltsmittel i. H. v. insgesamt 938.043,64 EUR (davon 63.421,85 EUR im ordentlichen Bereich und 874.621,79 EUR im investiven Bereich) in das Jahr 2023 übertragen.

 

Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2022 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht sowie den Übersichten zu entnehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner nichtöffentlichen Sitzung und die Beschlussfassung zu Prüfung des Jahresabschlusses in seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2023 vorgenommen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird das Ergebnis in der Sitzung des Rates vorstellen.