Sitzung: 27.09.2023 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/501/2023
Beschluss:
1.
Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Der
Verbandsgemeinderat beschließt
- den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Verbandsgemeinde Mendig gem. § 113 Abs. 3 GemO aus der Sitzung vom 19.09.2023 zur Kenntnis zu nehmen,
- den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Mendig zum 31.12.2022 festzustellen und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen,
- der Übertragung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 938.043,64 EUR (davon 63.421,85 EUR im ordentlichen Bereich und 874.621,79 EUR im investiven Bereich) zuzustimmen und
- die
im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch
nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen 4
2.
Entlastungserteilung
Dem
Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, soweit diese den
Bürgermeister vertreten haben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2022
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen 4
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Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Jörg Lempertz
Joachim Plitzko
Alexander Müller
Den Vorsitz übernahm das älteste anwesende Ratsmitglied Bernd Merkler. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss des Verbandsgemeinderates Jürgen Reimann berichtete von der Prüfung.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2022 für die Verbandsgemeinde Mendig wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) bzw.
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den
Verbandsgemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss von
446.944,37 EUR ab und verbessert sich damit - unter Berücksichtigung der
Übertragungen aus dem Vorjahr - um 858.375,13 EUR gegenüber der
Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 186.140,00 EUR auswies.
Dies ist insbesondere auf Minderaufwendungen bei den Personal- und
Versorgungsaufwendungen von 105.910 EUR, der Unterhaltung von Grundstücken und
Gebäuden mit 125.370 EUR (hauptsächlich bei der
Grundschule Pfarrer-Bechtel, dem Verwaltungsgebäude, der Schulsport- und
Mehrzweckhalle Rieden sowie im Bereich der Gewässer 3. Ordnung), im Bereich der Anschaffung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern mit 74.820 EUR (insb. Digitalpakt
Schulen), bei der Personal- und
Sachkostenerstattung an den neu zu gründenden Zweckverband „Eifler
Mühlsteinrevier“ mit 38.000 EUR, bei den Aufwendungen für Dienstleistungen i.
H. v. 207.700 EUR (u. a. Anerkennung der
Felsenkeller als Weltkulturerbe, Entschlammung Entenweiher), im Bereich der Zuwendungen
an Zweckverbände und sonstige Empfänger mit 54.150 EUR (u. a. Zahlung Umlage an den Zweckverband Konversion Flugplatz Mendig und
zur Förderung der offenen Jugendarbeit), bei den sonstigen Geschäftsaufwendungen mit 54.880 EUR (z. B. Veranstaltungen wie Walderlebnistag, Traumpfade-Marathon wurden
nicht durchgeführt;) sowie der
internen Leistungsverrechnung mit 935.140 EUR (s.
auch Mindererträge in gleicher Höhe) zurückzuführen.
Mehraufwendungen entstanden insbesondere bei der Unterhaltung des
Infrastrukturvermögens i. H. v. 104.890 EUR (Sanierung
der Radwege – zur Deckung wurden die für die Maßnahme Entschlammung Entenweiher
eingesparten Mittel verwendet),
der Fahrzeugunterhaltung (27.880 EUR), dem Vorteilsausgleich an den Zweckverband
Konversion Flugplatz Mendig mit 77.490 EUR, im Bereich der sozialen Sicherung (562.210 EUR; demgegenüber stehen Mehrerträge aus der sozialen Sicherung
mit 645.530 EUR) und den
Aufwendungen für Vergütung einschl. Reisekosten an Sachverständige (insb. für das UNESCO-Projekt) mit 25.230 EUR.
Mehrerträge sind u. a. bei der Vergnügungssteuer mit 23.290 EUR, durch
eine Sonderzahlung des Landkreises für die Aufnahme von
Asylbewerbern/Flüchtlingen der Ukraine mit 24.440 EUR, bei den
Landeszuweisungen (z. B. IT-Support an Grundschulen,
VHS-Sprachkurse) mit 21.100 EUR,
den Erträgen aus der sozialen Sicherung mit 645.530 EUR (vgl. Mehraufwendungen der soz. Sicherung mit 562.210 EUR), bei den Verwaltungsgebühren und der
Personal- und Sachkostenerstattung an Eigenbetriebe (gesamt 57.220 EUR), einer
Ausschüttung aus der Sonderrücklage „Beamtenversorgung“ i. H. v. 26.590 EUR (Änderung Finanzierungsverfahren), der Auflösung von Rückstellungen von 174.860 EUR (insb. Pensions- und Beihilferückstellungen) und der Umlageerstattung vom Zweckverband
Konversion Flugplatz Mendig (87.720 EUR; vgl.
Einsparungen) zu verzeichnen.
Mindererträge sind im Wesentlichen durch nicht vereinnahmte
Landeszuweisungen aus dem Digitalpakt (155.050
EUR), bei der Auflösung von
Sonderposten aus Zuwendungen mit 21.490 EUR, durch ausstehende
Kostenerstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden mit 20.570 EUR (u.a. Kita-Sozialarbeit, Umlage Kreismusikschule) und der internen Leistungsverrechnung mit
935.140 EUR (s. auch Einsparungen in gleicher
Höhe) entstanden.
Da seit dem Jahresabschluss 2019 die sogenannte „Spiegelbildmethode“
nicht mehr zur Anwendung kommt, entfallen die Buchungen über Gewinne oder
Verluste des Eigenbetriebes.
Die sonstigen Mehr- oder Mindererträge und der sonstige Mehr- oder
Minderaufwand verteilen sich auf mehrere Bereiche und sind nicht von
erheblichem Umfang.
Die Finanzrechnung 2022 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 159.955,97 EUR aus, wobei
a)
ein
Überschuss mit 951.148,47 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen und
b)
ein
Überschuss von 56.740,16 EUR bei den durchlaufenden Geldern,
c)
ein
Fehlbetrag von 490.722,41 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
weiterhin
d)
ein
Fehlbetrag mit 357.210,25 EUR bei den Investitionskrediten aufgrund geleisteter
planmäßigen Tilgungsleistungen entstand.
Das Eigenkapital erhöht sich durch den Jahresüberschuss der
Ergebnisrechnung auf nunmehr 11.552.411,77 EUR.
Die Haushaltssatzung 2022, welche durch die Aufsichtsbehörde genehmigt
wurde, sah für das Jahr 2022 keine Kreditaufnahme für Investitionen vor. Im
Haushaltsjahr 2022 erfolgte auch keine Umschuldung.
Gem. § 17 GemHVO werden Haushaltsmittel i. H. v. insgesamt 938.043,64 EUR
(davon 63.421,85 EUR im ordentlichen Bereich
und 874.621,79 EUR im investiven Bereich) in das Jahr 2023 übertragen.
Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2022 sind dem Anhang und dem
Rechenschaftsbericht sowie den Übersichten zu entnehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung in seiner
nichtöffentlichen Sitzung und die Beschlussfassung zu Prüfung des
Jahresabschlusses in seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2023 vorgenommen. Der
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird das Ergebnis in der Sitzung
des Rates vorstellen.