Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

a)    Der Gemeinderat Thür nimmt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes an.

 

b)    Des Weiteren beschließt der Gemeinderat Thür gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und stattdessen direkt das förmliche Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 

 

 


 

Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

 

Winfried Berresheim, Alban Berresheim, Volker Luxem

 

 

 

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Thür hatte im Jahr 2016 einen Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B256 II“ gefasst. Aus verschiedenen Gründen wurde die Planung im Anschluss nochmals angepasst.

 

Daraufhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.05.2019 die früheren Beschlüsse aufgehoben und einen neuen Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der B256 II“ gefasst.

 

Hierbei wurde bereits ein Entwurf des Bebauungsplans angenommen und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung beschlossen.

 

Da im Nachgang der Sitzung erneut Änderungswünsche von ansiedlungswilligen Firmen an die Ortsgemeinde herangetragen wurden, sind die Offenlage und die Beteiligung zunächst zurückgestellt worden. Die offenen Fragen haben sich zwischenzeitlich erledigt, sodass die Ortsgemeinde das Bebauungsplanverfahren nun weiterführen und zum Abschluss bringen sollte.

 

Da das Verfahren aus den vorgenannten Gründen noch nicht zu Ende geführt wurde, ist es erforderlich den aktuellen Entwurf nochmals anzunehmen und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen.

 

Der Entwurf wurde an die aktuellen Rechtsgrundlagen sowie die Aktualisierung des Ortsbürgermeisters angepasst. Die Unterlagen sind als Anlage beigefügt. Die Unterlagen im Übrigen den Planungen aus dem Mai 2019.