Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der 2. Änderung der Anlage zur Benutzungsordnung für die Mehrzweckhalle in Thür vom 24.04.2014 unter folgender Abänderung zu: In Artikel I, Punkt 2.1: das Entgelt pro Tag wird von 170,00 EUR auf 150,00 EUR angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Sachverhalt:
Die
Mehrzweckhalle steht als öffentliche
Einrichtung in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Thür. Soweit sie nicht für
eigene Zwecke der Ortsgemeinde benötigt wird, steht sie auch nach Maßgabe der Benutzungsordnung vom
24.04.2014 anderen Nutzern zur Verfügung.
Die
Gemeinde Thür hat sich für ein privatrechtliches Verhältnis zwischen Gemeinde
und Nutzer entschieden. Somit wird keine Gebühr sondern ein Entgelt erhoben.
Bedingt
durch die extrem gestiegenen Energiekosten (Strom, Wasser- und Abwasser,
Heizkosten) wird eine Anpassung der Entgelte für den Gastronomiebereich ab 01.08.2023 unumgänglich.