Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH aus Mainz mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde Thür ab 01.01.2024, 6:00 Uhr bis 01.01.2026, 6:00 Uhr zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

 

  1. Der Gemeinderat Thür stimmt der Bevollmächtigung des bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH aus Mainz eingerichteten Vergabegremiums zu, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Thür vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis.

 

  1. Die Ortsgemeinde Thür verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

 

  1. Der Ortsbürgermeister hat sich im Einvernehmen mit den Beigeordneten und Fraktionssprechern entschieden, die Ausschreibung nach folgendem Kriterium vorzunehmen:

 

 

Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                                         X

Zustimmungen                                ./.

Ablehnungen                                                   ./.

Stimmenenthaltungen                 ./.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die jüngste Bündelausschreibung Erdgas (3. BA Erdgas) hatte bekanntlich zu dem Ergebnis geführt, dass mit Ausnahme eines Loses „H-Gas Kreis Neuwied“ keine verbindlichen Angebote abgegeben wurden.

 

Die Verwaltung hat daraufhin für die Verbandsgemeinde Mendig, Stadt Mendig sowie die Ortsgemeinden Bell und Thür, Verhandlungsvergaben mit infrage kommenden Lieferanten eingeleitet.  Es wurde mit der Firma Bad Honnef AG aus Bad Honnef für das Jahr 2023 ein einjähriger Liefervertrag abgeschlossen, so dass eine Nachbeschaffung mit Lieferbeginn 01.01.2024 ansteht.

 

Es wurde Kontakt mit den anderen Verbandsgemeinden im Umkreis aufgenommen, um ggf. eine gemeinsame eigene Ausschreibung durchzuführen. Die umliegenden Kommunen haben sich überwiegend dazu entschieden, an der angebotenen Sonderbündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz teilzunehmen. Die operative Umsetzung erfolgt durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH aus Mainz. Die Erdgaslieferung wird im offenen Verfahren nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. 

 

Das Beschaffungsmodell erfolgt in Form einer strukturierten Beschaffung. Für 2024 bildet der Lieferpreis sich Anfang Dezember auf Basis des Angebotspreises und der tatsächlichen Preisentwicklung seit der Angebotsabgabe. Für 2025 gilt das analog mit dem Unterschied, dass die tatsächliche Preisentwicklung eines ganzen Jahreszeitraums herangezogen wird (Oktober 2023 bis September 2024). Dies dient der Risikostreuung. Für die ausgeschriebene Vertragsmenge gilt eine Mehr- und Mindermengenregelung, die nun bei 95 % - 105 % liegt. Als Vertragsmenge wird die Summe der prognostizierten Verbräuche der einzelnen Abnahmestellen verstanden.  Bei Unter- oder Überschreitungen der einzelnen Verbrauchsmengen von diesen Prozentsätzen, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen.  Es werden wieder mehrere Lose nach technischen und regionalen Aspekten gebildet. Es besteht die Möglichkeit, Erdgas mit einem Anteil von 10 % an Biogas auszuschreiben. Der Markt verlangt bisher bei Privathaushalten Aufschläge in Höhe von ca. 1 ct/kWh. Die Aufschläge für kommunale Einrichtungen sind bisher nicht bekannt.

 

 

 

 

 

 

Bei der Ortsgemeinde Thür handelt es sich um folgende Abnahmestellen:

-       Mehrzweckhalle, Lindenweg

-       Kindergarten, Lindenweg

-       Dorfgemeinschaftshaus, Segbachstr. 4

-       Pfadfinder/Jugendtreff, Segbachstr. 2a

Diese haben eine Gesamtabnahmemenge von ca. 127.000 kWh.

 

Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen durchführen zu können, muss bis spätestens 16.06.2023 eine verbindliche Beauftragung und Bevollmächtigung der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH, Mainz erfolgt sein. Aufgrund der kurzen Zeit ermöglicht der Gemeinde- und Städtebund bereits im Vorgriff zu den Beschlüssen die verbindliche Beauftragung zur Teilnahme an der Bündelausschreibung. Die Festlegung der Maßgaben zur Ausschreibung wurde im Einvernehmen mit den Beigeordneten und Fraktionssprecher gefasst. Es wurde sich für Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen entschieden.