Beschluss:
- Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH aus Mainz mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde Thür ab 01.01.2024, 6:00 Uhr bis 01.01.2026, 6:00 Uhr zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
- Der Gemeinderat Thür stimmt der Bevollmächtigung des bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH aus Mainz eingerichteten Vergabegremiums zu, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde Thür vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis.
- Die Ortsgemeinde Thür verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
- Der Ortsbürgermeister hat sich im Einvernehmen mit den Beigeordneten und Fraktionssprechern entschieden, die Ausschreibung nach folgendem Kriterium vorzunehmen:
Erdgas ohne Biogasanteil für alle
Abnahmestellen
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Sachverhalt:
Die jüngste Bündelausschreibung Erdgas (3. BA Erdgas) hatte bekanntlich
zu dem Ergebnis geführt, dass mit Ausnahme eines Loses „H-Gas Kreis Neuwied“
keine verbindlichen Angebote abgegeben wurden.
Die Verwaltung hat daraufhin für die Verbandsgemeinde Mendig, Stadt
Mendig sowie die Ortsgemeinden Bell und Thür, Verhandlungsvergaben mit infrage
kommenden Lieferanten eingeleitet. Es wurde
mit der Firma Bad Honnef AG aus Bad Honnef für das Jahr 2023 ein einjähriger
Liefervertrag abgeschlossen, so dass eine Nachbeschaffung mit Lieferbeginn
01.01.2024 ansteht.
Es wurde Kontakt mit den anderen Verbandsgemeinden im Umkreis
aufgenommen, um ggf. eine gemeinsame eigene Ausschreibung durchzuführen. Die
umliegenden Kommunen haben sich überwiegend dazu entschieden, an der
angebotenen Sonderbündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes
Rheinland-Pfalz teilzunehmen. Die operative Umsetzung erfolgt durch die
Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH aus Mainz. Die Erdgaslieferung wird im
offenen Verfahren nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit
ausgeschrieben.
Das Beschaffungsmodell erfolgt in Form einer strukturierten Beschaffung.
Für 2024 bildet der Lieferpreis sich Anfang Dezember auf Basis des
Angebotspreises und der tatsächlichen Preisentwicklung seit der Angebotsabgabe.
Für 2025 gilt das analog mit dem Unterschied, dass die tatsächliche
Preisentwicklung eines ganzen Jahreszeitraums herangezogen wird (Oktober 2023
bis September 2024). Dies dient der Risikostreuung. Für die ausgeschriebene
Vertragsmenge gilt eine Mehr- und Mindermengenregelung, die nun bei 95 % - 105
% liegt. Als Vertragsmenge wird die Summe der prognostizierten Verbräuche der
einzelnen Abnahmestellen verstanden. Bei
Unter- oder Überschreitungen der einzelnen Verbrauchsmengen von diesen
Prozentsätzen, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entstehenden
Mehrkosten in Rechnung stellen. Es
werden wieder mehrere Lose nach technischen und regionalen Aspekten gebildet.
Es besteht die Möglichkeit, Erdgas mit einem Anteil von 10 % an Biogas
auszuschreiben. Der Markt verlangt bisher bei Privathaushalten Aufschläge in
Höhe von ca. 1 ct/kWh. Die Aufschläge für kommunale Einrichtungen sind bisher
nicht bekannt.
Bei der Ortsgemeinde Thür handelt es sich um folgende Abnahmestellen:
- Mehrzweckhalle, Lindenweg
- Kindergarten, Lindenweg
- Dorfgemeinschaftshaus, Segbachstr. 4
- Pfadfinder/Jugendtreff, Segbachstr. 2a
Diese haben eine Gesamtabnahmemenge von ca. 127.000 kWh.
Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen
durchführen zu können, muss bis spätestens 16.06.2023
eine verbindliche Beauftragung und Bevollmächtigung der Kommunalberatung
Rheinland-Pfalz GmbH, Mainz erfolgt sein. Aufgrund der kurzen Zeit ermöglicht
der Gemeinde- und Städtebund bereits im Vorgriff zu den Beschlüssen die
verbindliche Beauftragung zur Teilnahme an der Bündelausschreibung. Die
Festlegung der Maßgaben zur Ausschreibung wurde im Einvernehmen mit den
Beigeordneten und Fraktionssprecher gefasst. Es wurde sich für Erdgas ohne
Biogasanteil für alle Abnahmestellen entschieden.