Sachverhalt:
Zur Übertragung von Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
ist eine Übertragbarkeit gem. Nr. 6 der VV zu § 17 GemHVO nicht gesondert zu
beschließen, da diese gesetzlich besteht und ein Beschluss hierfür entbehrlich
ist. Dennoch ist dem Gemeinderat eine konkrete Auflistung vorzulegen, ob und in
welcher Höhe konkrete Übertragungen erfolgt sind.
Folgende Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind vom Haushaltsjahr 2022 auf das Haushaltsjahr 2023 übertragen worden:
Buchungsstelle Betrag wofür ____________ __
542100.019100.23.26 4.116,31
EUR Umbau Anschluss Hochkreuz
(Fuß-
und Radweg am ehem.
Sportplatz Richtung Hochkreuz)