Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2021

 

Der Gemeinderat beschließt

 

a.    den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Volkesfeld gem. § 113 Abs. 3 GemO aus der Sitzung vom 17.01.2023 zur Kenntnis zu nehmen,

b.    den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 31.12.2021 festzustellen und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen,

c.     die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  ./.          

 

  1. Entlastungserteilung

 

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2021 erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  ./.          

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Jörg Lempertz

Rudolf Wingender

Thomas Schmitt

Christian Wilbert

 

Den Vorsitz übernimmt das älteste Ratsmitglied Heinz Kurek. Die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses trägt Markus Theisen vor.

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2021 für die Gemeinde Volkesfeld wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 38.374,67 EUR ab und verbessert sich damit um 47.625,33 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 86.000,00 EUR auswies.

 

Die Finanzrechnung 2021 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 223.668,38 EUR aus, wovon

a)       ein Fehlbetrag von 9.474,54 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Überschuss von 59.781,78 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

c)       ein Überschuss aus den Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten sowie den Auszahlungen aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 173.361,14 EUR entstand.

 

Der Überschuss reduziert die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde. Sie beläuft sich am 31.12.2021 auf 179.394,98 EUR.

 

Die Haushaltssatzung 2021 sah eine Kreditaufnahme i. H. v. 122.600 EUR vor, die Ermächtigung wurde ins Folgejahr übertragen.

 

Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 872.837,59 EUR.

 

Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2021 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.01.2023 die Belegprüfung vorgenommen.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird über das Beratungsergebnis in der Gemeinderatssitzung berichten.