Beschluss:
- Feststellung des Jahresabschlusses 2020
a. den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Volkesfeld gem. § 113 Abs. 3 GemO aus der Sitzung vom 17.01.2023 zur Kenntnis zu nehmen,
b. den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 31.12.2020 festzustellen und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen,
c. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
- Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2020 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig X
Zustimmungen ./.
Ablehnungen ./.
Stimmenenthaltungen ./.
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Jörg Lempertz
Rudolf Wingender
Thomas Schmitt
Christian Wilbert
Den Vorsitz
übernimmt das älteste Ratsmitglied Heinz Kurek. Die Ergebnisse des
Rechnungsprüfungsausschusses trägt Markus Theisen vor.
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für die Gemeinde Volkesfeld wurde
nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2020 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 44.275,58 EUR ab und verbessert sich damit um
67.654,42 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von
111.930,00 EUR auswies.
Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 194.029,83 EUR aus, wovon
a)
ein
Fehlbetrag von 3.662,93 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen
entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 181.556,42 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
c)
ein
Fehlbetrag aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 8.810,48 EUR
entstand.
Der Fehlbetrag wird über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde aus dem Finanzmitttelbestand abgedeckt. Sie beträgt zum
31.12.2020 = 403.063,36 EUR
Die Haushaltssatzung 2020 sah eine Kreditaufnahme i.H.v. 185.400 EUR
vor, die Ermächtigung wurde in das Folgejahr übertragen.
Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages
der Ergebnisrechnung auf 911.212,26 EUR. Die Einzelheiten zum Jahresabschluss
2020 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.01.2023 die
Belegprüfung vorgenommen.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird über das Beratungsergebnis in der Gemeinderatssitzung berichten.