Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2020

 

Der Gemeinderat beschließt

 

a.    den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Volkesfeld gem. § 113 Abs. 3 GemO aus der Sitzung vom 17.01.2023 zur Kenntnis zu nehmen,

b.    den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 31.12.2020 festzustellen und das Ergebnis auf die neue Rechnung vorzutragen,

c.     die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  ./.          

 

 

  1. Entlastungserteilung

 

Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2020 erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig                                         X            

Zustimmungen                 ./.          

Ablehnungen                                   ./.          

Stimmenenthaltungen  ./.          


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, sodass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:

Jörg Lempertz

Rudolf Wingender

Thomas Schmitt

Christian Wilbert

 

Den Vorsitz übernimmt das älteste Ratsmitglied Heinz Kurek. Die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses trägt Markus Theisen vor.

 

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2020 für die Gemeinde Volkesfeld wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 44.275,58 EUR ab und verbessert sich damit um 67.654,42 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Fehlbetrag von 111.930,00 EUR auswies.

 

Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 194.029,83 EUR aus, wovon

a)       ein Fehlbetrag von 3.662,93 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 181.556,42 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

c)       ein Fehlbetrag aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 8.810,48 EUR entstand.

 

Der Fehlbetrag wird über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem Finanzmitttelbestand abgedeckt. Sie beträgt zum 31.12.2020 = 403.063,36 EUR

 

Die Haushaltssatzung 2020 sah eine Kreditaufnahme i.H.v. 185.400 EUR vor, die Ermächtigung wurde in das Folgejahr übertragen.

 

Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der Ergebnisrechnung auf 911.212,26 EUR. Die Einzelheiten zum Jahresabschluss 2020 sind dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht zu entnehmen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.01.2023 die Belegprüfung vorgenommen.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird über das Beratungsergebnis in der Gemeinderatssitzung berichten.